Windkraft im Wirbel: Ein Wettlauf gegen die Zeit in Kyritz
Heute ist der 19.06.2026 und in Kyritz brodelt es! Der Entwurf des Regionalplans zur Windenergienutzung, erarbeitet von der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, sorgt für ordentlich Wirbel. Bürgerinitiativen und einige Regionalräte sind ganz schön aufgebracht, denn sie fordern vehement, dass bestehende Windkraftanlagen in das Flächenziel von 1,8 Prozent bis 2027 einbezogen werden. Doch das stößt auf Widerstand. So wurde der Antrag von Perlebergs Bürgermeister Axel Schmidt zur Einrechnung dieser Bestandsanlagen in der Regionalversammlung mehrheitlich abgelehnt. Da hat der gute Mann wohl einen Nerv getroffen, denn die Kritik an Landrat Christian Müller, der ebenfalls gegen den Antrag stimmte, ist nicht zu überhören.
Müller selbst betont, dass es bislang keinen wirksamen Regionalplan zur Steuerung des Windenergieausbaus in der Region gibt. Das klingt fast wie ein Hilferuf! Bisher konnten Windenergieanlagen nur durch Bauleitpläne oder Einzelgenehmigungen errichtet werden – ein echtes Durcheinander. Die Planungsgemeinschaft arbeitet seit 2013 daran, einen klaren Regionalplan zu entwickeln, der den Neubau auf ausgewiesene Gebiete beschränkt. Aber das zieht sich wie Kaugummi. Ein Rechtsgutachten der Regionalen Planungsstelle hat zudem Schmidts Antrag als inhaltlich widersprüchlich eingestuft – das klingt nicht gerade nach einer soliden Basis.
Ein Gesetz, das das Spiel verändert
In Brandenburg sieht das Flächenzielgesetz keine Anrechnung von Bestandsanlagen außerhalb von Vorranggebieten vor. Ein Moratorium, das im Land Brandenburg gilt, läuft Ende Januar 2027 ab. Ab diesem Zeitpunkt könnten Anlagen außerhalb von Vorranggebieten genehmigt werden. Das könnte die Situation erheblich verändern! Die Diskussion um Schmidts Antrag wird in der Regionalversammlung weitergeführt. Die Mehrheit hat für eine fachliche Prüfung zur Anrechnung von Bestandsanlagen in Vorranggebieten gestimmt. Das klingt nach einem kleinen Lichtblick!
Doch der Staatssekretär Volker-Gerd Westphal hat bereits klargemacht, dass die gesetzliche Grundlage auf Landesebene nicht bis Ende Januar 2027 angepasst werden kann. Ein weiterer Rückschlag für die Region. Die Gemeinde Karstädt hat ebenfalls um Zustimmung zum aktuellen Plan gebeten, vor allem wegen des Gebiets bei Seetz-Mankmuß, das aus dem Entwurf entfernt wurde. Sollte der Regionalplan bis 31. Januar nicht rechtswirksam sein, könnte es ab dem 1. Februar 2027 dort zu Genehmigungen kommen – ein Wettlauf gegen die Zeit!
Der Blick über den Tellerrand
Wenn man einen Blick auf die bundesweite Situation wirft, wird das Ausmaß der Herausforderung deutlich. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll bis Ende 2030 in Deutschland eine installierte Windenergie-Leistung von 115 Gigawatt erreicht werden. Das sind jährlich etwa 9 Gigawatt brutto, was die Flächenfrage noch drängender macht. Aktuell stehen wir bei etwa 58 Gigawatt, aber der Rückbau alter Anlagen bis Ende 2030 wird mit etwa 17 Gigawatt beziffert. Damit bleibt nur wenig Spielraum für das, was noch kommt.
Der Koalitionsvertrag zielt darauf ab, 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das seit dem 1. Februar 2023 in Kraft ist, gibt den Bundesländern verbindliche Ziele vor. Doch der Weg dorthin ist steinig. Die Bundesländer müssen bis Juni 2024 festlegen, wie sie die Landesziele umsetzen. Und die Herausforderungen sind enorm: Es gilt, kurzfristig (vor Ende 2027) ausreichend Flächen zu schaffen, und dabei bleiben die Debatten um die Anrechnung von Bestandsanlagen und die rechtlichen Grundlagen nicht aus.
