Im Landkreis Prignitz steht der Ausbau der Windenergie im Mittelpunkt eines heftigen politischen Diskurses. Die Bürgerinitiative hat kürzlich in Perleberg demonstriert, um auf die Sorgen der Anwohner aufmerksam zu machen. Dabei wurde deutlich, dass der Druck auf die politischen Entscheidungsträger zunimmt. Landrat Christian Müller (parteilos) hebt die Wichtigkeit von Beteiligung und transparenten Verfahren hervor. Er betont, dass die Bürger das Recht haben, ihre Anliegen zu äußern, und dass der Landkreis seit Jahren intensiv an der Windenergieplanung arbeitet. Der neue Regionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel soll dabei helfen, den Ausbau der Windkraft zu steuern und die Interessen der Bürger zu berücksichtigen.

Ein zentrales Anliegen der Demonstranten ist die Berücksichtigung bestehender Windenergieanlagen in der Planung. Sie argumentieren, dass die Region bereits einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leistet und fordern, dass die bestehenden Anlagen stärker in den neuen Regionalplan einfließen. Dies zeigt sich auch in der umfassenden Stellungnahme von Müller zum Regionalplan, der unter anderem darauf hinweist, dass im Entwurf rund 46 Prozent der bestehenden Windenergieanlagen nicht berücksichtigt werden. Ein Antrag aus Perleberg fordert daher, diese Anlagen bei der Planung zu berücksichtigen. Müller unterstützt den Antrag, warnt jedoch vor möglichen zeitlichen Verzögerungen, die sich daraus ergeben könnten. Der Regionalplan soll bis zum 31. Dezember 2027 rechtskräftig werden.

Die Rolle des neuen Regionalplans

Am 25. Januar 2023 wurde die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ beschlossen, mit dem Ziel, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Nach den Vorgaben des Bundes muss die Region mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche für die Windnutzung bereitstellen. Windenergieanlagen, die außerhalb dieser Vorranggebiete errichtet werden, verlieren ihr Privileg und gelten nur als sonstige Vorhaben, sofern die Flächenziele erreicht werden. Repowering-Vorhaben bleiben bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert und können weiter verfolgt werden.

Die Öffentlichkeit wird bei der Ausarbeitung des Regionalplans eng einbezogen. Der Vorentwurf des Plans wurde am 27. Juni 2024 in Kyritz beschlossen, und die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis 18. März 2025 geplant. Während dieser Zeit können Bürger und betroffene öffentliche Stellen Stellungnahmen abgeben, um ihre Bedenken und Vorschläge zu äußern. Mehr als 2.500 Stellungnahmen sind bereits in der Regionalen Planungsstelle eingegangen, die nun erfasst, ausgewertet und abgewogen werden müssen.

Akzeptanz und Beteiligung der Bürgerschaft

Die Bedeutung der Akzeptanz und Mitwirkung der Bürger kann nicht genug betont werden, wenn es um den Ausbau der Windenergie geht. Der BDEW, ein bedeutender Interessenverband, hebt hervor, dass die Verbindung zwischen dem Ausbau der Windenergie und den Interessen der lokalen Gemeinschaften entscheidend ist. In Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits 2016 ein Beteiligungsgesetz eingeführt, das die lokale Teilhabe am Windenergieausbau stärken soll. Ähnliche Bestrebungen sind auch in anderen Bundesländern zu beobachten, während unterschiedliche Beteiligungsgesetze auf Länderebene zu Unsicherheiten in der Branche führen können.

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Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bürger- und Kommunalbeteiligung wird als notwendig erachtet, um die Motivation und Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu fördern. So ermöglicht der § 6 EEG 2021/2023 Gemeinden jährliche Erträge von rund 30.000 Euro pro Windenergieanlage. Der BDEW schlägt vor, die finanzielle kommunale Beteiligung weiter auszubauen, um das Vertrauen der Bürger in die Windkraftprojekte zu stärken. Letztlich könnte eine einheitliche Regelung zur Bürger- und Kommunalbeteiligung entscheidend dafür sein, die Unterstützung für die Energiewende zu festigen und Rechtssicherheit zu schaffen.