Ein unerwarteter Aufruhr in der Region Ewaldshof sorgt für Gesprächsstoff: Anwohner aus Ewaldshof, Grünow und Berlin haben einen entscheidenden Fehler in einem Gutachten aufgedeckt, das rechtliche Genehmigungen für Windkraftanlagen legitimiert hat. Dieser Fehler blieb über Jahre unbemerkt, bis die Anwohner ihn meldeten und damit auf gravierende artenschutzrechtliche Bedenken hinwiesen. Besondere Sorge bereitet die artenschutzrechtliche Bewertung der Windkraftprojekte, die für geschützte Vogelarten wie den Kranich und die Rohrweihe von Bedeutung sind, wie Nordkurier berichtete.

Von der CEF-Maßnahme (Wiedervernässung des Seelübber Bruchs), die als Ersatzlebensraum für die besagten Vogelarten ins Spiel gebracht wurde, ist man weit entfernt. Anwohner berichten, dass es vor Ort weder stabile Wasserflächen noch Schilf gibt und Brut- oder Nahrungsräume für die vorgesehenen Vogelarten einfach fehlen. Das Problem: Trotz dessen bleibt die Maßnahme rechtlich wirksam. Hierbei zeigt sich, wie wichtig die Prüfkriterien für genehmigungspflichtige Windkraftanlagen sind, die über Wind-turbine festgelegt sind.

Fehlende Kontrollen und Genehmigungen

Trotz dieser Defizite wurden zunächst acht und später insgesamt 22 Windkraftanlagen genehmigt. Die geplanten Bauten greifen massiv in das natürliche Habitat am Aalsee ein und schütten die Vögel, die das Seelübber Bruch nie angenommen haben, auf den Aalsee zurück, wo sie nun durch neue Planungen ebenfalls verdrängt werden. Dies könnte weitreichende Folgen für die Populationen der Arten haben, die eigentlich durch nationale Artenhilfsprogramme (AHP) nach BMBF gefördert werden sollten.

Wie es aussieht, zeigt der Fall eindrücklich, dass ein „Biotop auf dem Papier“ auch reale Eingriffe legitimieren kann, sofern es keine Hinweise aus der Öffentlichkeit gibt oder diese unbeachtet bleiben. Anwohner haben sich jedoch entschieden gewehrt und damit entscheidend dazu beigetragen, den Fehler im Gutachten ans Licht zu bringen und die Folgen für den Artenschutz zu verdeutlichen.

Die Rolle von Gutachten

Gutachten sind für die Genehmigung von Windenergieprojekten gesetzlich vorgeschrieben, um Menschen, Flora und Fauna vor negativen Auswirkungen durch Windkraftanlagen zu schützen. Dazu müssen vor dem Bau umfassende Standort- und Parkgutachten erstellt werden. Im Falle von mehreren Windenergieanlagen an einem Standort ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Dabei müssen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Stützung der bedrohten Arten getroffen werden, wie die gesetzliche Regelung im Bundesnaturschutzgesetz festhält. Diese sieht unter anderem vor, dass Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft nötig sind.

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Das gesamte Procedere der Genehmigung von Windkraftprojekten, einschließlich der avifaunistischen Gutachten, Schall- und Schattenwurfgutachten, spielt eine wesentliche Rolle, um die Auswirkungen auf Vögel und andere Umweltfaktoren transparent darzulegen. Doch im vorliegenden Fall hat die fehlende Anordnung eines verpflichtenden Monitorings die ohnehin fragwürdige Genehmigtechnik weiter angeheizt. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diesen aktuellen Vorfall reagiert und ob zukünftige Genehmigungen unter einem genaueren Blickwinkel betrachtet werden.