In der Uckermark gibt es derzeit ordentlich Zoff um einen ganz besonderen Namen: Heino. Der bekannte Schlagersänger, dessen Melodien so manch Herz berührt haben, hat sich gegen die AfD zur Wehr gesetzt. Der Grund? Wahlwerbung, die schlichtweg nicht in Ordnung war. Die AfD Uckermark hat nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die sie verpflichtet, solche Werbung künftig zu unterlassen. Ein Schritt, der endlich Klarheit in diese leidige Geschichte bringt.
Das Management von Heino ist nicht gerade amused über die unglückliche Verbindung zu einer Partei, die mit seinen Werten so gar nichts am Hut hat. Helmut Werner, Heinos Manager, bezeichnete die Werbung als „Unverschämtheit“ und wies entschieden die Vermutung zurück, Heino würde sich in der rechten Ecke verorten lassen. Was die AfD da in sozialen Medien von sich gegeben hat, war nicht nur unüberlegt, sondern hat auch die Marke Heino in Mitleidenschaft gezogen. Natürlich fordert das Management nun auch Ersatz für den immateriellen Schaden.
Ein rechtlicher Schachzug
Der Streit könnte allerdings noch nicht ganz vorbei sein. Heinos Management hat bereits angekündigt, den immateriellen Schaden in Österreich gerichtlich prüfen zu lassen. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger wird beauftragt, um die Höhe des Schadens zu bewerten. Sollte die AfD sich nicht an die Unterlassungserklärung halten, droht ihr eine empfindliche Strafzahlung. Es bleibt also spannend, ob die Sache nun endgültig geklärt ist oder ob wir bald wieder von diesem Rechtsstreit hören werden.
Die Wahlwerbung, die von AfD-Politiker Felix Teichner veröffentlicht wurde, hatte sich auf Heinos große Bekanntheit gestützt. In einem Beitrag zur Landratswahl im April 2023 hatte er einen seiner Songs zitiert. Doch die Löschung dieser Werbung nach dem juristischen Vorgehen von Heino zeigt deutlich, dass der Sänger nicht einfach hinnehmen will, wie sein Name für politische Zwecke missbraucht wird.
Ein Blick in die Zukunft
Auf politischer Ebene tut sich zudem etwas. Ab dem 10. Oktober 2025 tritt die TTPW-Verordnung in Kraft, die die Transparenz und das Targeting politischer Werbung verbessern soll. Diese Verordnung wird dazu beitragen, dass politische Werbebotschaften klarer erkennbar sind und ihre Herkunft sowie Finanzierung offengelegt werden müssen. Dies ist besonders wichtig, um die Wähler über die Hintergründe der politischen Werbung zu informieren und manipulatives Targeting zu vermeiden.
Ein Digital Service Coordinator (DSC) wird als nationale und europäische Kontaktstelle fungieren, um den Austausch zwischen den Behörden zu organisieren. Das bedeutet, dass die Verantwortung für die Aufsicht über die Kennzeichnung politischer Werbung auf verschiedene Behörden verteilt wird. Ein Schritt, der in Zeiten, in denen die Grenzen zwischen echter Information und politischer Manipulation zunehmend verschwommen sind, mehr denn je notwendig ist.