In der Uckermark sorgt das Thema Wolfabschüsse für Diskussionen und Kontroversen. Frank Bretsch, der stellvertretende Landrat (SPD), hat sich zur aktuellen Situation geäußert und betont, dass es nicht um wahlloses Schießen von Wölfen geht. Ziel sei die gezielte Entnahme von schadenstiftenden Tieren, die bereits Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben. In diesem Jahr wurden bisher fünf Abschussgenehmigungen erteilt, jedoch kam es noch zu keinem Abschuss. Naturschutzverbände äußern hierbei Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Der BUND Brandenburg hält neue Ansätze im Umgang mit Problemwölfen für diskussionswürdig, warnt jedoch vor pauschalen Abschussquoten und fordert eine wissenschaftliche Begleitung des Modells. Thomas Volpers, der stellvertretende BUND-Vorsitzende, bezeichnet den geplanten Abschuss als „Verzweiflungstat“ und kritisiert, dass auf Landesebene bislang keine konkreten Lösungen umgesetzt wurden. Diese Problematik wird in der Region zunehmend drängender.

In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Letale Entnahmen von Wölfen obliegen den zuständigen Behörden der Bundesländer, die dabei in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft oder Experten entscheiden. Wölfe, die trotz Schutzmaßnahmen Nutztiere reißen, können bereits abgeschossen werden. Ein neuer Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen, beschlossen auf der Umweltministerkonferenz, unterstützt die rechtssichere Anwendung von Paragrafen des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Fokus dieses Leitfadens liegt auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen und umfasst ab 2024 auch ein Verfahren für „Schnellabschüsse“. In Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen können Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden, was den Behörden ermöglicht, effektiver gegen Problemwölfe vorzugehen.

Regelungen und Herausforderungen

Abschussgenehmigungen sind nach dem erstmaligen Überwinden des Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren möglich und gelten für 21 Tage nach dem Rissereignis. Die zuständige Behörde entscheidet über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse. Im Juni 2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft, was den Bundesländern mehr Handlungsspielraum im Umgang mit der Wolfspopulation gibt. Künftige nationale Regelungen zum Wolf basieren auf dem Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode, wobei Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz vorgesehen sind.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben zudem ein Paket zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen vereinbart. Der Wolf wird in das Bundesjagdgesetz aufgenommen und der präventive Herdenschutz hervorgehoben. In Regionen mit hoher Wolfsdichte können die Länder Bestandsmanagement einführen, um die Entnahme von Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, zu erleichtern. Diese Maßnahmen sollen die Herausforderungen, die durch die Rückkehr des Wolfs entstehen, effektiver angehen. Die Bundesregierung betont die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen, unterstützt die Finanzierung und prüft Erleichterungen bei der Förderung des Herdenschutzes.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Wolfsbestände in Europa ist bemerkenswert: von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben aktuell 209 Wolfsrudel, hauptsächlich in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere von Wölfen gerissen. Deutschland hat der EU-Kommission den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs gemeldet, was ein regionales Wolfsmanagement ermöglicht. Diese Entwicklungen sind Teil eines komplexen Zusammenspiels zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und den Bedürfnissen der Tierhalter. Die Situation erfordert ein fein abgestimmtes Vorgehen, um sowohl den Schutz der Wölfe als auch die Interessen der Weidetierhalter zu wahren.

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Für weitere Informationen können Sie die Artikel unter den folgenden Links nachlesen: Bauernzeitung, Bundesumweltministerium und BMLEH.