In Frankfurt (Oder) brodelt es gewaltig! Der Stadtverordnete Dr. Philipp Humbsch von der SPD hat sich zum Thema der Wählbarkeit von Désirée Schrade (CDU) geäußert. Ein heißes Eisen, das für viel Diskussionsstoff sorgt. Der Hintergrund? Der Kreiswahlleiter hat die Wählbarkeit von Schrade in Frage gestellt, da ihr Lebensmittelpunkt nicht mehr in Frankfurt liegt. Das hat natürlich für Aufregung gesorgt – und Schrade hat bereits angekündigt, Einspruch zu erheben. Am 2. Juli wird die Stadtverordnetenversammlung (SVV) darüber beraten und entscheiden. Das könnte eine spannende Sitzung werden!

Humbsch nimmt in dieser Debatte klar Stellung. Er hebt hervor, dass die Prüfung der wahlrechtlichen Voraussetzungen in die Hände der zuständigen Behörden gehört. Damit bleibt er auf der rechtlichen Seite, während er gleichzeitig die politische Dynamik kritisiert, die sich um diesen Fall entwickelt. „Das hat Auswirkungen auf andere Mandatsträger“, merkt er an. So langsam wird klar, dass die Situation nicht nur Schrade betrifft, sondern auch andere Beteiligte in der politischen Arena. Übrigens, sein eigener Name ist in diesem Zusammenhang nicht gefallen, was er deutlich macht. Sein Lebensmittelpunkt bleibt in Frankfurt (Oder), wo er fest verwurzelt ist. Trotz beruflicher Veränderungen bleibt er der Stadt treu.

Ein Dialog unter Demokraten

Eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit der demokratischen Parteien in der SVV ist Humbsch ein wichtiges Anliegen. Er erwartet keine einheitliche ablehnende Haltung der SPD-Fraktion gegenüber Schrade. „Es könnte auch Zustimmung oder Enthaltung geben“, sagt er mit einem gewissen Optimismus. Das ist natürlich spannend zu beobachten, wie sich die Fraktionen positionieren werden. Der Druck ist hoch, vor allem, wenn man bedenkt, dass die SVV am Donnerstag über den Einspruch von Schrade beraten und entscheiden wird.

Das Thema Wählbarkeit geht jedoch über die lokale Debatte hinaus. Der Grundsatz der Allgemeinheit im Wahlrecht ist nicht zu unterschätzen. Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die in dem Wahlgebiet sesshaft sind. Das bringt uns zu den Regelungen, die klar definieren, wer wählen darf und wer nicht. Diese Regelungen gelten nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht. Man muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht besitzen – das sind die Grundvoraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar entschieden, dass betreute Menschen in allen Angelegenheiten wählen dürfen, was einen großen Schritt für die Inklusion darstellt.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation um Schrade entwickeln wird. Die Wählerverzeichnisse der Kommunalverwaltung führen die Wahlberechtigten, und bevor es zur Wahl kommt, hat jeder die Möglichkeit, diese Verzeichnisse einzusehen. Sollte jemand Fragen zur Vollständigkeit haben, kann er jederzeit Ergänzungen vornehmen. In diesem Sinne wird es spannend sein zu sehen, wie die SVV die Thematik angeht und welche Auswirkungen das auf die politische Landschaft in Frankfurt (Oder) haben könnte. Hier wird ganz klar, dass es nicht nur um die Wählbarkeit einer Person geht, sondern auch um das Vertrauen in die demokratischen Prozesse selbst. Und das ist ein Thema, das uns alle betrifft.

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