Am 22. Mai 2026, in Frankfurt (Oder), werfen wir einen Blick auf die faszinierende Welt des Rechts, geleitet von einer Persönlichkeit, die an der Spitze steht: Reto Mantz, der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Seine Schwerpunkte sind gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht sowie IT-/IP- und Datenschutzrecht. Man könnte sagen, er lebt und atmet Recht, und das ist auch kein Wunder – bevor er 2012 in die Justiz wechselte, war er als Rechtsanwalt bei Hogan Lovells tätig. Ein beeindruckender Werdegang, der sich mit der aktuellen Realität der Justiz verknüpft.
Was macht einen typischen Freitag im Leben von Mantz aus? Nun, da stehen die Planung der Kammersitzung, die Bearbeitung von Verfahren und die Sitzungsvorbereitung auf dem Programm. Mal ehrlich, das klingt nach einer Menge Arbeit. Er hat es mit einer Vielzahl an Themen zu tun, darunter auch ein aktuelles juristisches Problem, das die Voraussetzungen für den ärztlichen „individuellen Heilversuch“ bei Arzneimitteln ohne Zulassung betrifft. Dabei kommt er auf eine beeindruckende Arbeitszeit von 40 bis 50 Stunden pro Woche – manchmal auch mehr. Am Wochenende möchte er eigentlich nicht arbeiten, aber das ist oft leichter gesagt als getan.
Herausforderungen im digitalen Zeitalter
Ein großes Thema, das Mantz beschäftigt, ist die Rolle der künstlichen Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung. Er sieht die Herausforderung, dass Schriftsätze durch KI länger und unverständlicher werden können, was natürlich nicht im Interesse der Rechtssicherheit ist. Falschzitate sind eine weitere Gefahr, die durch diese Technologien drohen. Trotz dieser Herausforderungen ist er nicht gegen den Einsatz von Computersystemen. Mantz wünscht sich, dass diese Technologien seine Arbeit unterstützen, aber er sieht keinen „Robojudge“ in der Zukunft – eine ganz kluge Einschätzung.
Doch nicht nur die Technologie ist ein heißes Eisen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zuletzt eine Debatte über Sicherheitsmaßnahmen angestoßen, die auch das Thema Vorratsdatenspeicherung und KI-gesteuerte Polizeisoftware umfasst. Hier wird es kompliziert: Bund und Länder fordern rechtliche Grundlagen, aber die europäische Rechtsprechung, insbesondere durch den EuGH, hat die anlasslose Speicherung von Daten als unionsrechtswidrig erklärt. Interessant, oder? Das Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten nur im Verdachtsfall gesichert werden, wird als mögliche Lösung diskutiert, aber auch hier gibt es viele offene Fragen.
Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz
Die Diskussion über Vorratsdatenspeicherung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Datenschutz. Ein EuGH-Urteil vom 30. April 2024 hat den Handlungsrahmen für die Mitgliedstaaten erweitert und könnte dazu führen, dass IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität grundsätzlich gespeichert werden dürfen. Dazu gehört auch die Verfolgung von Hasskriminalität und Urheberrechtsverletzungen. Dennoch bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen offen. Kritiker warnen vor Eingriffen in die Privatsphäre und der Gefahr, dass detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten.
Besonders umstritten ist die Speicherung von IP-Adressen, die nur ein Indiz für eine konkrete Person darstellen und deren Beweisführung schwierig sein kann. Der Deutsche Gesetzgeber könnte auf Basis dieser Entwicklungen neue Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schaffen. Hessen hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Mindestspeicherung von IP-Adressen in den Bundesrat eingebracht. Mantz selbst hat eine ambivalente Einschätzung zur IP-Adressenspeicherung abgegeben: Er sieht die Notwendigkeit für die Aufklärung, aber auch den schützenswerten Aspekt der Anonymität.
In einer Welt, in der sich Technologie und Rechtsprechung unaufhörlich weiterentwickeln, bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen gestalten. Mantz empfiehlt der Jura-Studierenden, sich mit dem Thema „Online-Recht“ auseinanderzusetzen, und verweist auf Dr. Johann Bizer als hervorragenden Dozenten. Auch Jan Spoenle, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, wird als wichtige Persönlichkeit in der Digitalisierung der Justiz genannt. Man darf also gespannt sein, wie sich die zukünftigen Herausforderungen im Rechtssystem bewältigen lassen.