In den letzten Wochen hat die Newcastle-Krankheit, auch bekannt als atypische Geflügelpest, wieder verstärkt für Aufsehen in der Geflügelhaltung gesorgt. Diese Infektionskrankheit, die durch das aviäre Paramyxovirus Typ 1 (APMV-1) ausgelöst wird, stellt nicht nur für Hühner, sondern auch für andere Geflügelarten eine ernsthafte Bedrohung dar. Seit Februar 2026 werden in Deutschland, insbesondere in Bayern und Brandenburg, erneut Fälle registriert, nachdem es über 30 Jahre lang keine derartigen Ausbrüche gab.

Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind alarmierend und reichen von plötzlich erhöhten Tierverlusten über einen signifikanten Rückgang der Legeleistung bis hin zu Atemproblemen, Durchfall und nervösen Störungen wie Lähmungen. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch über kontaminierte Kleidung, Geräte oder Fahrzeuge, was die Bedeutung von strengen Biosicherheitsmaßnahmen unterstreicht.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit

Bei einem Ausbruch sind Geflügelhalter in Deutschland verpflichtet, den Verdacht unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Zudem müssen betroffene Bestände tierschutzgerecht getötet werden, und es werden Schutzzonen von mindestens 3 km sowie Überwachungszonen von mindestens 10 km eingerichtet. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Geflügelhalter ihre Pflichtimpfungen überprüfen und gegebenenfalls auffrischen, um ihre Bestände zu schützen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bietet umfassende Informationen zu dem Thema und beantwortet häufige Fragen, um die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind angehalten, ihre Impfungen zu kontrollieren, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu minimieren.

Risiken für die menschliche Gesundheit

Obwohl die Newcastle-Krankheit hauptsächlich Vögel betrifft, ist eine Infektion des Menschen theoretisch möglich, jedoch äußerst selten. Bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Materialien können mildere Symptome wie Bindehautzündungen oder grippeähnliche Beschwerden auftreten. Schwere Verläufe sind in der Literatur dokumentiert, insbesondere bei immunsupprimierten Personen. Daher ist es ratsam, keine toten Vögel oder Tiere anzufassen, unabhängig von den aktuellen ND-Fällen.

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Die aktuelle Lage ist ernst: Die bisher identifizierten ND-Viren wurden als Genotyp VII.1.1 charakterisiert, der derzeit besonders in Osteuropa verbreitet ist. Dies erhöht die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen, sowohl bei kommerziellen Betrieben als auch in Zoos und Tierparks, die durch die auch weiterhin in Deutschland auftretende hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5 zusätzlich bedroht sind.

In diesen herausfordernden Zeiten ist es für alle Geflügelhalter unerlässlich, wachsam zu bleiben und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Tiere und letztlich auch die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Bei ungewöhnlichen Tierverlusten oder starkem Leistungsrückgang sollte umgehend ein Tierarzt kontaktiert werden.

Für weiterführende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen besuchen Sie bitte die Seiten des Agrarheute sowie des Robert Koch-Instituts.

Bleiben Sie gesund und achten Sie auf Ihre Tiere!