Märkisch-Oderland schafft Klarheit: Keine Gebühren für Fehlfahrten im Rettungsdienst
Heute, am 13. Juli 2026, hat der Landkreis Märkisch-Oderland eine wichtige Entscheidung getroffen, die viele Menschen in der Region betreffen wird. Landrat Gernot Schmidt, von der SPD, hat angekündigt, dass im Landkreis keine Gebühren für Fehlfahrten im Rettungsdienst erhoben werden. Das klingt nach einer großen Erleichterung für alle, die sich im Notfall auf die Hilfe der Rettungskräfte verlassen müssen. Fehlfahrten, das sind Einsätze, bei denen Patienten nicht in eine Notaufnahme gebracht werden, sondern direkt vor Ort versorgt werden. Diese Entscheidung könnte viele Menschen beruhigen, denn die Vorinformationen über eventuell anfallende Gebühren sind nun gegenstandslos.
Ursprünglich hatte Märkisch-Oderland in Erwägung gezogen, Gebühren zu erheben, da die Finanzierung von rund vier Millionen Euro als unzureichend galt. Doch dank einer Unterstützung des Landes, das insgesamt 40 Millionen Euro für zwei Jahre bereitstellt, sieht man von dieser Regelung jetzt ab. Das ist eine erfreuliche Wende, insbesondere in Zeiten, in denen der Rettungsdienst eine immer wichtigere Rolle spielt, nicht nur in Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten.
Rechtliche Klarheit und Perspektiven
Ein weiterer Aspekt, der in dieser Diskussion nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hat klargemacht, dass Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze nicht pauschal auf andere Nutzer des Rettungsdienstes umgelegt werden dürfen. Das bedeutet: Gebühren dürfen nur für Leistungen erhoben werden, die dem jeweiligen Gebührenschuldner zurechenbar sind. Eine pauschale Verteilung von Kosten ist unzulässig – und das ist auch gut so! Es stellt sicher, dass niemand für etwas zahlen muss, das er nicht verursacht hat.
Präsident des Landkreistages Brandenburg, Siegurd Heinze, hat betont, dass die Gebühren nicht nach dem Prinzip „alle zahlen alles mit“ erhoben werden dürfen. Das bringt frischen Wind in die Diskussion und zeigt, dass eine klare Regelung notwendig ist. Die Städte und Landkreise werden aufgefordert, Fehlfahrten und Fehleinsätze eigenständig zu erfassen und rechtlich klar zu regeln. Das ist keine leichte Aufgabe, denn Fragen wie: Wer ist Gebührenschuldner? Welche Einsätze sind gebührenfähig? müssen dringend geklärt werden.
Finanzierung und Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 80 Millionen Euro aus dem Nothilfefonds des Innenministeriums ist ein weiterer Lichtblick. Der Landesrechnungshof hat unbürokratische Unterstützung für Kommunen gefordert, und die Aussicht auf eine Bundesgesetzesänderung zur Regelung der Finanzierung von Fehlfahrten ab 1. Januar 2027 könnte zusätzliche Klarheit bringen. Man kann nur hoffen, dass diese Änderungen rechtzeitig kommen und die Situation für alle Beteiligten verbessern.
Insgesamt zeigt sich, dass der Landkreis Märkisch-Oderland mit dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung macht. Die Menschen können aufatmen und sich darauf verlassen, dass im Ernstfall Hilfe kommt – ohne die Sorge, für Fehlfahrten zur Kasse gebeten zu werden. Und das ist schließlich das, was zählt.
