Fall Stefan B.: Gerichtsverfahren zur Covid-19-Impfpflicht bei der Bundeswehr eingestellt
In Beeskow, Brandenburg, sorgt der Fall des 36-jährigen Zeitsoldaten Stefan B. für Aufsehen. Er wurde beschuldigt, einen Befehl zur Covid-19-Impfung verweigert zu haben, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Die Impfpflicht für Soldaten wurde im November 2021 eingeführt, und B. hatte während der Corona-Zeit bei zwei Terminen die Impfung abgelehnt. Am Amtsgericht Fürstenwalde wurde er jedoch 2023 freigesprochen, da das Gericht keine Gehorsamsverweigerung feststellen konnte. Es stellte klar, dass es keinen körperlichen Zwang zur Impfung gab und B. sich nicht demonstrativ aufgelehnt hatte. Überraschend legte die Staatsanwaltschaft gegen diesen Freispruch Berufung ein.
Das Verfahren fand nun am Landgericht Frankfurt (Oder) ein Ende, da die Impfpflicht nicht mehr besteht. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach Paragraf 153, Absatz 2, wegen Geringfügigkeit. Stefan B. äußerte sich nach dem Gerichtstermin nicht, jedoch bestätigte sein Anwalt Marko Schmidt die Einstellung des Verfahrens und erklärte, dass die Staatsanwaltschaft selbst die Einstellung beantragt hatte. B. hatte keinen Befehl verweigert, sondern war dem Befehl gefolgt, sich in den Sanitätsbereich zu begeben.
Impfpflicht und ihre Folgen
Die generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus wurde in Deutschland zwar diskutiert, aber letztlich nie für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Bei der Bundeswehr fällt die Corona-Impfpflicht nun weg, wie das Bundesverteidigungsministerium bekannt gab. Soldatinnen und Soldaten müssen keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Stattdessen gibt es nun ein freiwilliges Impfangebot, während andere Impfungen wie gegen Hepatitis, Masern und Influenza weiterhin Pflicht bleiben. Die Covid-19-Impfung war am 24. November 2021 in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen worden, und bei Nichteinhaltung der Duldungspflicht drohten Disziplinarmaßnahmen.
Im Jahr 2022 waren rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals grundimmunisiert. Ein Rechtsstreit über die Impfpflicht wurde auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, wo die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig erklärt wurde. Unklar sind jedoch die möglichen Rehabilitationsansprüche für betroffene Soldaten, während Entschädigungsansprüche voraussichtlich erfolglos bleiben.
Der Widerstand von Stefan B.
Stefan B. ist kein genereller Impfgegner. Er hatte bereits Ende 2020 Covid-19 mit mildem Verlauf durchgemacht. Nach Inkrafttreten der Impfpflicht stellte er einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr, der jedoch abgelehnt wurde. Im ersten Prozess wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Einstellung des Verfahrens wollte, aber die Bundeswehr Widerspruch einlegte. In der Vergangenheit gab es mehrere Verfahren gegen Soldaten wegen Impfverweigerung, und die Bundesregierung berichtete, dass 131 Disziplinarverfahren wegen Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung eingeleitet wurden.
In 33 Fällen wurden gerichtliche Disziplinarmaßnahmen verhängt. Anwalt Schmidt hofft nun auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen B., rechnet jedoch nicht mit einer Rehabilitierung der betroffenen Soldaten. Diese Entwicklungen werfen Fragen auf über die Rechte und Pflichten von Soldaten in der Bundeswehr, insbesondere im Kontext von Impfpflichten und persönlicher Gewissensfreiheit.
