Silvester in Cottbus: Wichtige Regeln für Feuerwerk 2025!
Endlich ist es so weit – der Countdown für den Jahreswechsel läuft, und damit beginnt ab heute in Südbrandenburg der groß angekündigte Verkauf von Feuerwerk! Von diesem Montag, den 29. Dezember 2025, bis zum Silvesterabend dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge, Batterien und Raketen, verkauft und gezündet werden. Diese Regelung gilt sowohl für Cottbus als auch die umliegenden Regionen. Laut Niederlausitz Aktuell, ist allerdings zu beachten, dass für die Nutzung dieser Feuerwerkskörper eine Altersgrenze von 18 Jahren gilt.
Die Stadtverwaltung von Cottbus erinnert eindringlich an einige sicherheitsrelevante Vorschriften, die für ein sicheres Feiern sorgen sollen. Am Silvesterabend und Neujahrstag ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Tankstellen, Brennstofflagern, medizinischen und sozialen Einrichtungen sowie Tierheimen verboten. Manuel Helbig, der Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, empfiehlt den Bürger:innen, ausschließlich zugelassene Pyrotechnik zu verwenden und auf illegalem Feuerwerk, wie Kugelbomben, zu verzichten. Dieses Verbot gilt es ernst zu nehmen, da Verstöße gegen die Bestimmungen mit Geldbußen geahndet werden können, wie die Cottbus Daily berichtet.
Wichtige Sicherheitsregeln für Silvester
Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 wird in den letzten Tagen des Jahres 2025 intensiver ausgenutzt. Die Feuerwerkskörper sind nur für ein prächtiges Silvesterfeuerwerk gedacht, das ab dem 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2025 erhältlich ist. Zudem will die Stadt Cottbus auf Vernunft setzen anstelle strenger Verbote und hofft auf einen friedlichen Jahreswechsel ohne Zwischenfälle.
Nicht vergessen: Die ordnungsgemäße Entsorgung von Feuerwerksresten ist ebenso entscheidend für die Sicherheit auf den Straßen und Wegen. Damit wird verhindert, dass die Überbleibsel der Silvesternacht zur Gefahrenquelle werden. Sollte sich die Bevölkerung an diese Regeln halten, steht einem entspannten Feiern nichts im Wege.
Ein Blick auf die Kategorie F2
Die Kategorie F2 umfasst, wie bereits erwähnt, vielerlei Feuerwerkskörper, die in den letzten Tagen des Jahres hoch im Kurs stehen. Zu den gängigsten Produkten zählen:
- Chinaböller
- Kanonenschläge
- Feuerwerksbatterien
- Raketen
Diese Feuerwerkskörper sind für die Nutzung in abgegrenzten Bereichen im Freien gedacht und dürfen nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Wie die VPI darstellt, sind die gesetzlichen Bestimmungen für Pyrotechnik darauf ausgelegt, eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
Mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik kann jeder dazu beitragen, dass der Jahreswechsel zu einem festlichen und unbeschwerten Erlebnis wird. Wie heißt es so schön? Gemeinsam sorgen wir für einen lärmend-friedlichen Start ins neue Jahr!
