Fällarbeiten an alten Linden in Senftenberg: Erhalt des Alleencharakters der Briesker Ringstraße
In der Stadt Senftenberg haben die Fällarbeiten an den alten Linden in der Briesker Ringstraße begonnen. Der Beschluss dazu wurde bereits im November 2025 von den Stadtverordneten gefasst, um den schlechten Zustand dieser hundertjährigen Bäume zu beheben. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Ziels: den geschlossenen Alleencharakter der Ringstraße zu erhalten und das historische Gesamtbild der Gartenstadt Marga langfristig zu sichern. Die Gartenstadt Marga ist die älteste ihrer Art in Deutschland und steht unter Denkmalschutz. Die Fällarbeiten sollen bis Ende Februar 2026 abgeschlossen sein und sollen nicht als Kahlschlag verstanden werden, sondern als Teil eines Erhaltungsprojekts für ein Gesamtkunstwerk.
Bürgermeister Andreas Pfeiffer betont, dass die Stadt intensiv daran arbeitet, das Alleebild wiederherzustellen. Parallel zu den Fällungen laufen auch die Vorbereitungen für die Neupflanzung junger Linden. Die Verantwortlichen möchten sicherstellen, dass die Ringstraße als geschlossene Lindenallee mit gesunden, jungen Bäumen wahrgenommen wird. Weitere Informationen hierzu finden sich in einem Bericht von Radio Cottbus.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Fällung von Bäumen unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Regelungen. Eine zentrale Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das in § 39 ein Fällverbot für Bäume außerhalb von Wäldern sowie während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. September) festlegt. Auch die Landeswaldgesetze und Landesnaturschutzgesetze enthalten spezifische Regelungen zu Schonzeiten und Fällungen. Zudem können Städte und Gemeinden eigene Baumschutzsatzungen erlassen, die die Fällungen auf privatem und öffentlichem Grund regeln.
Für die Durchführung von Fällungen ist in der Regel eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde erforderlich, vor allem wenn der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. Dies umfasst die Angabe des Standorts, der Art und Größe des Baumes sowie eine Begründung für die Fällung. Zudem können Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden, um die ökologischen Auswirkungen der Fällung zu minimieren. Informationen zu diesen rechtlichen Aspekten sind ausführlich in einem Artikel von Kanzlei Herfurtner zu finden.
Die Bedeutung der Bäume
Bäume spielen eine wesentliche Rolle in unserem Ökosystem und sind Lebensräume für viele Tierarten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bei Baumfällungen die Natur- und Artenschutzbestimmungen beachtet werden. Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beinhalten nicht nur Fällverbote, sondern auch Regelungen zum Schutz geschützter Arten und deren Lebensräume.
Für Grundstückseigentümer und Kommunen ist es daher unerlässlich, die rechtlichen Grundlagen für Baumkontrollen und Baumschutz zu kennen. Es gibt klare Vorgaben, die den Umgang mit Bäumen regeln, um Gefahren für die Öffentlichkeit zu minimieren. Die FLL Baumkontrollrichtlinie legt Standards für die Durchführung von Baumkontrollen fest und wird von Gerichten als Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht herangezogen. Weitere Informationen hierzu bietet TREELAX, das Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften für Baumkontrollen, Pflege und Fällung anbietet.
