Schreckschusspistole und Drogen: Jugendliche in Senftenberg geschnappt!
Die Polizei in Senftenberg wurde am Donnerstagmittag auf eine verdächtige Geräuschkulisse aufmerksam, die an Schüsse erinnern ließ. Bei einer Kontrollfahrt in der Nähe des Stadthafens entdeckten die Beamten zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die schnell unter Verdacht gerieten, mit illegalen Waffen zu hantieren. Einer der Jungs trug nicht nur eine Schreckschusspistole mit sich, sondern auch einen Schlagring und eine nicht unerhebliche Menge Cannabis. Die Polizei ließ sich nicht zweimal bitten und stellte die Waffen sowie die Betäubungsmittel sicher. Es laufen nun mindestens zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und eines wegen des Betäubungsmittelgesetzes. Die beiden Jugendlichen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben, was in diesen Fällen immer ein wichtiger Schritt ist, um künftige eskalierende Situationen zu vermeiden.
Doch was steckt eigentlich hinter diesen Schreckschusspistolen, die bei den Jugendlichen zum Einsatz kamen? Laut Bussgeldkatalog sind Schreckschusswaffen Nachbildungen echter Feuerwaffen. Sie verschießen zwar keine Projektile, aber können von ihrem Aussehen her leicht verwechselt werden. In Deutschland sind diese Waffen nicht als echte Schusswaffen klassifiziert, unterliegen aber dennoch strengen Regelungen des Waffengesetzes. Sie werden häufig zur Selbstverteidigung und zum Schutz genutzt, wobei der Erwerb und Besitz ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt ist, sofern die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
Regelungen für Schreckschusswaffen
Das Führen einer Schreckschusspistole ist nur mit einem kleinen Waffenschein gestattet. Ohne diesen Schein könnte es schnell ernsthafte rechtliche Konsequenzen geben, denn das Führen ohne Erlaubnis kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Obwohl sie nicht als richtige Waffen gelten, können sie Gefahren bergen. Abfeuern aus unmittelbarer Nähe könnte sogar zu schweren Verletzungen führen, was die Ernsthaftigkeit im Umgang mit dieser Art von Waffe unterstreicht.
Die Schreckschusswaffen, die das PTB-Prüfsiegel tragen, sind für den Erwerb und das Führen in der Öffentlichkeit geeignet. Ein kurzer Blick auf die Vorschriften zeigt, dass der Transport immer in einem verschlossenen Behältnis erfolgen muss, und der Besitz sichern muss, dass auch alles den gesetzlichen Richtlinien entspricht. Dies wird besonders interessant, wenn man bedenkt, dass im Fall der Jugendlichen in Senftenberg eine solche Erlaubnis anscheinend nicht vorlag.
Auf der Straße – Eine weitere Kontrolle
Ungefähr zur gleichen Zeit in Calau wurde ein PKW AUDI von der Polizei gestoppt, und der Fahrer, ein 22-Jähriger, musste sich einer Fahrtauglichkeitsüberprüfung unterziehen. Bei einem Drogenvortest kam Verdacht auf, dass er möglicherweise Amphetamin konsumiert hatte. Auch hier wurde eine Blutprobe entnommen, was darauf hindeutet, dass die Polizei auch hier genau hinschaut, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Dass die Polizei nicht nur gegen Waffen, sondern auch gegen andere Gefahren vorgeht, zeigt ein Wildunfall in Lübbenau, der auf der Landstraße 526 zwischen Groß Beuchow und Groß Radden passierte. Ein Wildschwein sorgte dort für einen geschätzten Schaden von 1.500 Euro an einem VW Polo. Glücklicherweise blieb das Wildschwein unversehrt, sodass es weiter durch die Wälder von Brandenburg streifen kann.
Insgesamt zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im Umgang mit Waffen verantwortungsvoll zu handeln. Die Vorfälle in Senftenberg, Calau und Lübbenau machen deutlich: Die Polizei hat alle Hände voll zu tun, um die Sicherheit der Bürger in Brandenburg zu gewährleisten.
