Newcastle-Krankheit: Ausbruch und Schutzmaßnahmen im Landkreis Spree-Neiße
Heute ist der 24.02.2026. In den letzten Tagen hat sich die Situation rund um die Newcastle-Krankheit in der Region Spree-Neiße zugespitzt. Der Ausbruch dieser ansteckenden Viruserkrankung wurde in einem Mastputenbestand im Landkreis Oder-Spree amtlich bestätigt. Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, hat der Landkreis Spree-Neiße am 25. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese Maßnahmen gelten für alle Geflügelhaltungen in den betroffenen Gebieten.
Die Newcastle-Krankheit, auch bekannt als Newcastle Disease, wird durch das Aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1) verursacht, das zur Familie der Paramyxoviridae gehört. Diese Viruserkrankung betrifft Haus- und Wildvögel und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Symptome bei betroffenen Tieren sind vielfältig und umfassen Atemnot, Durchfall, Legeleistungsabfall und neurologische Störungen. Die Übertragung des Virus erfolgt über Kot, Körpersekrete und Atemluft und kann in kühler, feuchter Umgebung mehrere Monate fortbestehen.
Schutzmaßnahmen und Überwachungszonen
Die Schutzzone, die in der Gemarkung Bresinchen (Ortsteil der Stadt Guben) festgelegt wurde, hat einen Radius von 3 km. Weitere Gemarkungen in der Gemeinde Schenkendöbern befinden sich in der Überwachungszone mit einem Radius von 10 km. In diesen Zonen gelten strenge Vorschriften: Es besteht eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen, ein Verbringungsverbot sowie besondere Hygieneregeln. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Gesundheit der Tiere zu schützen.
Das Virus ist weltweit verbreitet und infiziert nahezu alle Vogelarten. In Deutschland wird es häufig bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Ansteckungsgefahr ist hoch, und es besteht die Möglichkeit einer indirekten Übertragung durch Mist, Fahrzeuge, Futter und sogar durch Personen. Daher ist es unerlässlich, die Hygienemaßnahmen in den betroffenen Gebieten strikt einzuhalten. Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung sowie die Karte der Schutz- und Überwachungszone sind online auf der Webseite des Landkreises verfügbar, was den betroffenen Haltern eine gute Informationsquelle bietet.
Gesetzliche Regelungen und Impfungen
Die Newcastle-Krankheit ist gemäß DVO (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie A gelistet. Das bedeutet, dass es eine Anzeigepflicht für Geflügel in Deutschland gibt. Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit sind in der Geflügelpest-Verordnung und der EU-Verordnung (VO (EU) 2016/429) geregelt. Eine Impfung für Hühner und Puten ist gesetzlich vorgeschrieben, auch in Hobbyhaltungen. In Europa zirkulieren meist mesogene Stämme des APMV-1, die eine geringere Virulenz aufweisen.
Die Forschung rund um die Newcastle-Krankheit hat auch interessante Ansätze hervorgebracht. So wurden in der Vergangenheit vielversprechende Ergebnisse mit einem abgeschwächten NDV-Stamm als potenzieller Therapieansatz bei Tumorerkrankungen erzielt. Diese Entwicklungen zeigen, dass das Virus nicht nur als Bedrohung für die Tierhaltung, sondern auch als potenzielles Werkzeug in der Medizin betrachtet werden kann.
Insgesamt ist die Newcastle-Krankheit ein ernstzunehmendes Thema für die Geflügelhalter in der Region. Mit den erlassenen Maßnahmen und der strikten Einhaltung der Hygieneregeln kann hoffentlich eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen ist es ratsam, regelmäßig die Webseite des Landkreises zu besuchen und sich über empfohlene Schutzmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten.
