Sorbische Identität am Scheideweg: Gericht verkleinert Siedlungsgebiet
Heute, am 14.07.2026, gibt es Neuigkeiten aus der Region Spree-Neiße, die für die Sorben und Wenden von großer Bedeutung sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Reihe von Beschlüssen entschieden, das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet in Brandenburg zu verkleinern. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die betroffenen Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee.
Das Gericht hat festgestellt, dass die kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition in vielen Gemeindeteilen nicht nachgewiesen werden konnte. Das bedeutet, dass die sorbische/wendische Kultur und Sprache nicht in dem Maße gepflegt werden, dass sie als lebendig gilt. Ein Beispiel: Brauchtümer wie das Zampern sind zwar Tradition, aber sie sind auch in anderen Regionen verbreitet und reichen nicht aus, um den Status als Teil des Siedlungsgebiets zu rechtfertigen.
Das lange Ringen um die Zuordnung
Ein besonders umstrittener Punkt ist die Gemeinde Gablenz in Neuhausen/Spree. Hier hat das Gericht die Berufung zugelassen, da die Belege für die Pflege der sorbischen Traditionen in Zweifel gezogen wurden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen, denn der Wegfall der Zuordnung mindert den Schutz und die Förderregeln, die für die Sorben und Wenden bestehen. Das bedeutet, dass z.B. zweisprachige Straßenschilder und Namen nicht mehr verpflichtend sind. Und ehrlich gesagt, das ist schon ein harter Schlag für die Identität und Sichtbarkeit dieser Gemeinschaft.
Das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet ist ein Rechtsbegriff, der die geografischen Grenzen definiert, in denen Minderheitenschutzregelungen gelten. Interessanterweise wurde das Siedlungsgebiet erstmals 1994 im Sorben/Wenden-Gesetz definiert, und 2014 gab es eine Gesetzesnovelle, die einige Punkte präzisiert hat. Doch trotz aller Bemühungen, die Kultur zu bewahren, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nun in Bewegung.
Die Reaktionen und die Zukunft
Das brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Entscheidungen des Gerichts kritisch betrachtet. Es stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter? Der Kulturminister und Vertreter der sorbischen Gemeinschaft haben sich besorgt über die enge Sichtweise der Gerichte geäußert, konnten jedoch keine Wende herbeiführen. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, was die Situation nicht gerade einfacher macht.
Artikel 25 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg garantiert das Recht des sorbischen/wendischen Volkes auf Schutz und Pflege seiner nationalen Identität und seines Siedlungsgebietes. Doch diese Rechte scheinen nun, zumindest teilweise, auf der Kippe zu stehen. Fragen über die Pflege und Erhaltung sorbischer Kultur und Sprache bleiben offen und drängen auf Antworten.
Der Wert der Kultur
Die Sorben leben seit etwa 1500 Jahren in der Region zwischen Ostsee und Erzgebirge, und es gibt rund 60.000 Sorben in Sachsen und Brandenburg. Die Herausforderung wird sein, die lebendige Kultur und Sprache auch in Zukunft zu bewahren. Das Sorben/Wenden-Gesetz sieht zahlreiche Regelungen vor, die darauf abzielen, die kulturellen und sprachlichen Identitäten zu fördern. Dazu gehört die Möglichkeit für Kinder, die niedersorbische Sprache zu lernen, sowie die Förderung der sorbischen/wendischen Kultur in Medien und Bildung.
Die Entwicklung der letzten Tage erinnert uns daran, wie wichtig es ist, die kulturelle Vielfalt und Identität zu schützen. Die Geschichte der Sorben und Wenden ist ein Teil unserer gemeinsamen Geschichte, die es wert ist, bewahrt zu werden. Und während die rechtlichen Rahmenbedingungen sich ändern, bleibt die Hoffnung, dass die Kultur weiterhin lebendig bleibt – auch wenn es manchmal anstrengend ist, dafür zu kämpfen.
