In der Region um Spremberg tut sich etwas – und zwar in der tiefen Erde. Die Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den offiziellen Untersuchungsrahmen für die Raumverträglichkeit eines geplanten Kupferbergwerks festgelegt. Dieses Vorhaben wirft einige kritische Fragen auf, die durch kommende Gutachten beleuchtet werden sollen. Besonders im Fokus stehen die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Risiken gefährlicher Bodensenkungen durch den untertägigen Abbau sowie die generelle Verträglichkeit des Projekts mit der Umwelt. Über 20 Behörden und Verbände, darunter auch Naturschutzorganisationen und die Stadt Spremberg, haben bereits Hinweise gegeben, was die Dringlichkeit und Komplexität des Vorhabens unterstreicht.
Die Planer rechnen damit, dass das offizielle Verfahren erst Ende 2026 eröffnet wird, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Dies bedeutet, dass die Diskussion über die potenziellen Risiken und Chancen des Kupferbergwerks noch lange nicht abgeschlossen ist. Interessanterweise hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das auf Unterlagen der Kupferschiefer Lausitz GmbH basiert. Geplant ist der untertägige Abbau einer Kupfererzlagerstätte in einer Tiefe von 800 bis 1.500 Metern, die sich von nördlich der Stadt Spremberg bis zur Gemeinde Schleife erstreckt.
Raumordnungsverfahren und seine Ergebnisse
Das Raumordnungsverfahren hat ergeben, dass die Raumverträglichkeit des Vorhabens nicht festgestellt werden kann. Dies hängt mit mehreren kritischen Faktoren zusammen, darunter raumbedeutsame Auswirkungen der abbaubedingten Bodenbewegungen und die potenzielle Einleitung chlorid- und sulfathaltigen Grubenwassers in die Spree. Auch Fragen zur Verfügbarkeit von Trink- und Brauchwasser sind aufgeworfen worden. Besonders besorgniserregend sind mögliche Beeinträchtigungen des Wasserwerks Spremberg und der Wasserfassung Groß Luja. Zudem bestehen offene Fragen zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände, auch bekannt als Tailings.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens keine Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Abbaus darstellt. Die landesplanerische Beurteilung ist für das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) relevant, wenn eine bergrechtliche Genehmigung beantragt wird. Das Verfahren hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für die Trägerin des Vorhabens oder Einzelpersonen und ersetzt nicht die erforderlichen behördlichen Entscheidungen.
Die Rolle der Umweltverträglichkeitsprüfung
Ein zentraler Aspekt, der bei solchen Vorhaben immer wieder zur Sprache kommt, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese wird gemäß dem Bundesberggesetz und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) durchgeführt. Die UVP soll die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt umfassend bewerten. Dies umfasst nicht nur die Beeinträchtigung des Wassers oder der Luft, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Schutzgütern sowie die Gesundheit der Menschen. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Angaben im Antrag zu machen, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens erhöhen soll.
Die Diskussion um das Kupferbergwerk bei Spremberg ist also ein komplexes Zusammenspiel von wirtschaftlichen Interessen, Umwelt- und Naturschutz sowie den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung. Bis das Projekt in die nächste Phase gehen kann, bleibt es spannend, welche weiteren Informationen und Gutachten in den kommenden Jahren ans Licht kommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Region sind aufgefordert, sich aktiv an den Diskussionen zu beteiligen und die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und dem Raumordnungsverfahren können interessierte Leser die Quelle sowie die zweite Quelle konsultieren. Auch die dritte Quelle bietet wertvolle Einblicke in den Prozess der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergbau.