Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, wird das neue Bürgerportal Maerker 4.0 im Land Brandenburg offiziell eingeführt. Dieses Update, das eine umfassende technische Umstellung mit sich bringt, verspricht ein modernes Design sowie eine verbesserte Infrastruktur. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen benutzerfreundlicheren und stabileren Service zu bieten. In diesem Zusammenhang müssen die Daten aus 129 Brandenburger Maerker-Kommunen, darunter auch Eberswalde, übertragen werden. Um diese Umstellung zu ermöglichen, werden das Maerker-Bürgerportal und die Maerker-App vom 23. bis 25. Februar 2026 offline geschaltet. Die neue Maerker-App wird ab dem 26. Februar 2026 für iOS und Android verfügbar sein, während die bisherige App nach der Umstellung deaktiviert wird. Weitere Informationen können unter maerker.brandenburg.de/bb gefunden werden.
Die Notwendigkeit der vorübergehenden Abschaltung ist unbestreitbar, denn sie ist entscheidend für die Datenmigration aus den 129 Kommunen. Die Umstellung des Bürgerportals „Maerker“ erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) und hat eine Entwicklungszeit von rund zwei Jahren in Anspruch genommen. Mit dem Update wird nicht nur die technische Basis, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit durch ein neues Design und eine klare Struktur erheblich verbessert. Während der Nichtverfügbarkeit sind sowohl das Bürgerfrontend als auch das Redaktionsbackend und die Maerker-App betroffen. Der Neustart des neuen Portals ist für den 26. Februar 2026 geplant, und die neue App wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2026 in den App-Stores erhältlich sein. Die alte Maerker-App wird in der Zeit nach der Umstellung nicht mehr verfügbar sein. Weitere Details sind ebenfalls unter stadt-brandenburg.de nachzulesen.
Der Stand der Digitalisierung in Deutschland
Die Einführung von Maerker 4.0 ist Teil eines größeren Trends zur Digitalisierung in Deutschland. Laut dem Deutschland-Index der Digitalisierung sind im Mai 2023 für durchschnittlich 227 OZG-Leistungen Onlinedienste verfügbar, was eine beeindruckende Steigerung von 42 Prozent innerhalb von zwei Jahren darstellt. Trotz dieser Fortschritte stagnieren die Zahlen bei der Nutzung digitaler Verwaltungsdienste: Der Anteil der Bürger:innen, die Anträge oder Formulare digital an Behörden übermitteln, liegt bei 66 Prozent. In einigen Bundesländern wie Hessen liegt dieser Anteil sogar bei 81 Prozent, während in Baden-Württemberg nur 54 Prozent der Bürger:innen den digitalen Weg nutzen.
Die kommunalen Onlineangebote werden von der Mehrheit der Bürger:innen positiv bewertet, jedoch gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf bei der Quantität der Onlineverwaltungsleistungen und der Verknüpfung der Angebote verschiedener Verwaltungsebenen. Über zwei Jahre nach Auslaufen der Frist des ursprünglichen OZG sind erst 39 Prozent der Leistungen flächendeckend als Onlinedienste bereit. Es zeigt sich, dass die Umsetzung des EfA-Prinzips (Einer für Alle) nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Dennoch ist die Nutzung von Basiskomponenten wie eID, E-Payment und Chatmöglichkeiten gestiegen, was auf eine wachsende Reife der Onlineangebote hinweist. Die Partizipationsangebote der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel Mängelmelder, erfreuen sich ebenfalls wachsender Beliebtheit.