Mehr Anerkennung und bessere Vergütung für Tagespflegepersonen im Landkreis Barnim
Im Landkreis Barnim wird die Bedeutung der Tagespflegepersonen zunehmend anerkannt. Der Kreistag, vertreten durch die Fraktionen BVB / FREIE WÄHLER und CDU, hat einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der auf eine stärkere Wertschätzung und bessere finanzielle Rahmenbedingungen für diese wichtigen Akteure in der frühkindlichen Betreuung abzielt. Der Antrag sieht eine Anhebung der Förderleistungen für die Kindertagespflege bis zum Jahr 2029 vor. Das Ziel ist, die Vergütung an das Niveau des Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) anzupassen, um eine faire Entlohnung sicherzustellen.
Die geplanten Erhöhungen der monatlichen Förderleistung pro betreutem Kind erfolgen in drei Schritten: Zunächst wird die Förderung zum 1. Januar 2027 um 6 Prozent angehoben, gefolgt von einer Erhöhung um 7 Prozent zum 1. Januar 2028 und einer weiteren 7-prozentigen Steigerung zum 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt soll die Vergütung den Standards des TVöD SuE entsprechen. Auch die Urlaubstage der Tagespflegepersonen werden angepasst, um eine gerechte Behandlung im Vergleich zu anderen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind besonders notwendig, da der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Betreuung immer drängender wird und die Anforderungen an die Tagespflegepersonen gestiegen sind, während die Vergütung nicht im gleichen Maße angepasst wurde. Die Umsetzung der Änderungen in drei Stufen soll den finanziellen Rahmen für den Landkreis kalkulierbar halten. Die erforderlichen Mittel sollen in den kommenden Haushaltsplanungen berücksichtigt werden, während der Landrat beauftragt wird, die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten. Ziel ist es, die Kindertagespflege langfristig zu stärken und ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Familien im Landkreis Barnim zu sichern. Kindertagespflege stellt einen wichtigen Bestandteil der Betreuungslandschaft in der Region dar.
Tarifliche Basis und Eingruppierungen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) enthält eine spezifische Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Diese Entgelttabelle regelt die Gehälter auf Grundlage der übernommenen Tätigkeiten und nicht nur nach der Berufsbezeichnung. Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenbereich und Verantwortung. Tagespflegepersonen fallen dabei unter die Kategorie der unterstützenden und einfachen Betreuungstätigkeiten, in der auch andere Tätigkeiten wie die Betreuungskraft für Grundschulen oder Integrationshelfer eingeordnet sind.
Die Eingruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind in verschiedene Entgeltgruppen unterteilt, die von einfachen Betreuungstätigkeiten bis hin zu qualifizierten Fachkräften reichen. Diese Struktur ermöglicht es, dass die Vergütung den Anforderungen und Qualifikationen der Mitarbeitenden gerecht wird. Eine verbindliche Eingruppierung erfolgt jedoch immer auf Basis einer konkreten Stellenbeschreibung und der tariflichen Stellenbewertung, was die Transparenz und Fairness im System erhöht. Interessant ist, dass im TV-L ebenfalls eine eigene S-Entgelttabelle existiert, die jedoch nicht direkt auf die Eingruppierungen im TVöD SuE übertragen werden kann.
Entwicklung und Herausforderungen
Die Reformen im Bereich der Kindertagespflege sind auch ein Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung ergeben. Die Anforderungen an die Tagespflegepersonen steigen, und es ist unerlässlich, dass die Vergütung diesen Veränderungen Rechnung trägt. Die neue Entgeltordnung, die am 1. November 2009 in Kraft trat, stellt sicher, dass die Entgelte auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert werden und nicht mehr pauschal aufgrund von Platzanzahlen oder anderen Kriterien. Dies bedeutet, dass insbesondere Kita-Leitungen, die für die Sicherheit der Räumlichkeiten und die Einhaltung der Hygieneverordnungen verantwortlich sind, eine faire Entlohnung erhalten, die ihrer Verantwortung gerecht wird.
In Barnim wird durch die geplanten Maßnahmen ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen Bezahlung und Anerkennung von Tagespflegepersonen unternommen, die als unverzichtbare Säule der frühkindlichen Betreuung fungieren. Die Erhöhung der Förderungen und die Anpassung an den TVöD SuE sind nicht nur notwendig für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Fachkräfte, sondern auch für die Sicherstellung eines hohen Betreuungsstandards für die Familien in der Region. Es bleibt zu hoffen, dass diese Reformen zeitnah umgesetzt werden, damit die Tagespflegepersonen die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie für ihre zentrale Rolle in der frühkindlichen Betreuung verdienen.
Die vollständige Information über die aktuellen Entwicklungen im Kreistag Barnim und die geplanten Maßnahmen zur Anerkennung der Tagespflegepersonen finden Sie in dem Artikel auf Barnim Aktuell.
