Heute ist der 9. Mai 2026, und im Landkreis Barnim stehen die Wählerinnen und Wähler vor einer spannenden Entscheidung. Am kommenden Sonntag, dem 10. Mai, findet die mit Spannung erwartete Stichwahl zur Landratswahl statt. Daniel Kurth von der SPD und Matthäus Mikolaszek von der AfD treten gegeneinander an. Die Wahllokale öffnen ihre Türen von 8 Uhr bis 18 Uhr – also genug Zeit, um die Stimme abzugeben und vielleicht noch einen Kaffee zu schnappen!
In Bernau bei Berlin sind 36.747 von insgesamt 45.000 Einwohnern wahlberechtigt. Das ist doch eine beachtliche Zahl! Rund 300 ehrenamtliche Wahlhelfende werden in 44 Wahllokalen dafür sorgen, dass alles reibungslos abläuft. Und die Briefwahl erfreut sich großer Beliebtheit: Bis Freitag wurden bereits 5.685 Briefwahlunterlagen ausgestellt, eine deutliche Steigerung im Vergleich zur Hauptwahl im April. Die Bürgerinnen und Bürger scheinen also gut vorbereitet zu sein!
Quorum und Wahlverfahren
Eine einfache Mehrheit und das gesetzliche Quorum sind für die Wahl notwendig. Das bedeutet, mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sowie mindestens 15% aller Wahlberechtigten im Landkreis Barnim müssen erreicht werden. Wenn kein Kandidat das Quorum schafft, entscheidet der Kreistag über den Landratsposten. Das könnte zu einer sehr spannenden Situation führen, die wir im Auge behalten sollten!
Wichtig zu wissen: Briefwahlunterlagen können bis zum 8. Mai, 18 Uhr, im Neuen Rathaus beantragt werden. Wer am Wahlsonntag plötzlich krank wird, hat bis 15 Uhr die Möglichkeit, diese Unterlagen zu beantragen. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen ist bis zum Wahltag circa 14 Uhr im Neuen Rathaus oder bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Eberswalde möglich. Also, keine Panik – es gibt Lösungen!
Wahlen in Deutschland
Ein Blick in die Grundsätze der Wahlen in Deutschland zeigt, wie wichtig diese demokratischen Prozesse sind. Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes regelt, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Wahlen müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Das heißt, jeder Staatsbürger darf wählen – unabhängig von Geschlecht, Einkommen oder Beruf. Es gibt keinen Wahlzwang, und jede Stimme zählt gleich viel. Das ist doch ein schönes Gefühl, oder?
Die Wähler haben dabei zwei Stimmen: eine Erststimme für eine Person im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei. Wenn man sich überlegt, dass Parteien mehr als 5% der Stimmen oder mindestens drei Direktmandate erreichen müssen, um ins Parlament einzuziehen, wird klar, wie komplex unser Wahlsystem ist. Und das Geheimhalten der Wahlentscheidung ist auch wichtig – niemand sollte sich dabei beobachtet fühlen!
Wenn Wähler der Meinung sind, dass Wahlrechtsgrundsätze verletzt wurden, haben sie die Möglichkeit, die Wahl anzufechten. Das Parlament entscheidet dann über die Anfechtung, vorbereitet durch den Wahlprüfungsausschuss. Und wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man sogar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Also, es gibt viele Wege, um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht!
Seid bereit, eure Stimme zu erheben und Teil dieser wichtigen Entscheidung für den Landkreis Barnim zu werden! Die Wahl steht vor der Tür und es bleibt spannend, wer letztendlich das Rennen macht. Wir wünschen allen Wählerinnen und Wählern viel Erfolg und ein gutes Gefühl bei der Stimmabgabe!