Heute, am 25. Mai 2026, dreht sich in der deutschen Chemieindustrie alles um den EU-Emissionshandel. Ein Thema, das die Gemüter erhitzt und die Zukunft der Branche entscheidend beeinflussen könnte. Die Stimme, die hier laut wird, ist die von Markus Steilemann, dem Präsidenten des Chemieverbands VCI. Er hat sich in einem eindringlichen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt und eine Überprüfung des EU-Emissionshandels gefordert. Steilemann warnt eindringlich, dass die neuen Anforderungen für kostenlose Emissionszertifikate die Transformationsfähigkeit der Wirtschaft übersteigen. Das klingt nicht nach einer guten Nachricht für die Unternehmen, die bereits mit hohen Investitionsrisiken und der Sorge um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu kämpfen haben.
Die EU-Kommission hat kürzlich Änderungsvorschläge unterbreitet, die allerdings die Chemieindustrie wenig entlasten. Im Gegenteil, es drohen zusätzliche Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr. In einem Sektor, der bereits viel Strom und Gas verbraucht, ist das alles andere als ein angenehmes Szenario. Der Emissionshandel ist schließlich ein zentrales Klimaschutzinstrument der EU, das darauf abzielt, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Unternehmen müssen nachweisen, wie viel klimaschädliche Gase sie ausstoßen, und können diese Emissionsrechte handeln. Doch die bevorstehende grundlegende Revision des Emissionshandels im Sommer 2023, die im Juli vorgestellt werden soll, wirft Fragen auf. Deutschland befürwortet zwar leichte Anpassungen, insbesondere bei der Zuteilung kostenloser Zertifikate, die Chemielobby sieht das jedoch anders.
Einblicke in die Handelsperioden und deren Auswirkungen
Um die Situation besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück auf die verschiedenen Handelsperioden des EU-Emissionshandels. In den ersten beiden Phasen, von 2005 bis 2012, legten die EU-Mitgliedstaaten ihre Emissionsobergrenzen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission fest. Diese Obergrenzen bildeten das gesamteuropäische Cap, das aus den nationalen Emissionsobergrenzen resultierte. In diesen Zeiträumen standen jährlich die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen zur Verfügung – ein recht starrer Rahmen. Ab der dritten Handelsperiode (2013-2020) wurde dann eine europaweite Emissionsobergrenze von 15,6 Milliarden Zertifikaten festgelegt, was die Verteilung der Berechtigungen komplexer machte.
Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen wird die Verknappung des Angebots auch in der vierten Handelsperiode (2021-2030) fortgesetzt. Ab 2024 sind stärkere jährliche Absenkungen geplant, und das Cap wird in den kommenden Jahren weiter reduziert. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Unternehmen, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Seeverkehr ab 2024 in den EU-Emissionshandel integriert wird, ohne dass es eine kostenlose Zuteilung gibt. Die Änderungen wurden am 16. Mai 2023 veröffentlicht und haben für Aufregung gesorgt.
Die Bedenken der Chemielobby
Zurück zur Chemielobby: Steilemann und seine Kollegen argumentieren, dass die neue Regelung mit den rückwirkenden Mengen von 2026 bis 2030 kurzfristige Kostenentscheidungen zur Folge hat, die die Industrie belasten könnten. Sie bitten Merz, sich für eine Aussetzung der Verschärfungen bei der EU-Kommission einzusetzen. Denn es fehlen zentrale Voraussetzungen wie wettbewerbsfähige Kosten und Netzanschlüsse, um den Unternehmen die notwendigen Anpassungen zu ermöglichen. Hier wird schnell deutlich, dass es nicht nur um abstrakte Zahlen geht, sondern um Existenzen und die wirtschaftliche Stabilität einer ganzen Branche.
Klimaschützer wiederum warnen vor einer Aufweichung des Systems. Sie befürchten, dass eine zu großzügige Handhabung der Emissionszertifikate negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Ein Balanceakt, der nicht nur die Chemieindustrie, sondern letztlich auch die Gesellschaft betrifft. Denn wir alle hängen vom Klima ab – und das nicht nur in Bayern.