Winterdienst im Dahme-Spreewald: So bleiben Sie bei Schnee sicher!
Die winterlichen Temperaturen rund um den Jahreswechsel bringen nicht nur festliche Stimmung, sondern auch die Herausforderung, die Straßen sicher zu halten. In Königs Wusterhausen und dem gesamten Dahme-Spreewaldkreis sind mögliche Schneefälle und Glätte angesagt, und die lokalen Winterdienste stehen bereit. maz-online.de berichtet, dass die Stadt Wildau bereits eine Firma für die Räumung der kommunalen Straßen beauftragt hat und im Bauhof zwei Räumfahrzeuge für Straßen und ein Fahrzeug für die Gehwege bereitstehen. Diese Vorbereitungen sind besonders wichtig, da die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in den winterlichen Monaten oberste Priorität hat.
Im Bereich der Landesstraßen sind der Brandenburger Landesbetrieb für Straßenwesen und seine Teams zuständig. Mit 250 Fahrzeugen und 63 Fremdpartnern sind sie von 3 bis 22 Uhr im Einsatz und kümmern sich um die Karl-Marx-Straße sowie die Friedrich-Engels-Straße in Wildau. Sie übernehmen auch den Winterdienst auf den Hauptstraßen im Kreis, wie etwa der Chausseestraße am A10-Center. Für die Sicherheit im Straßenverkehr stellt der Landesbetrieb zudem ein bundesweites Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) zur Verfügung, das auf Daten von 30 Messstellen an Autobahnen zurückgreift.
Verantwortlichkeit des Winterdienstes
In den Städten gelten klare Regelungen, wie der Winterdienst ablaufen soll. Die Räum- und Streupflicht liegt laut ADAC in der Verantwortung der Gemeinden, die diese auch auf private Unternehmen übertragen können. Innerorts wird erwartet, dass gefährliche Stellen, wie Durchgangsstraßen oder Fußgängerwege, geräumt werden. Außerhalb von Ortschaften ist es notwendig, nur an besonders riskanten Stellen zu handeln, was die Gemeinden in die Pflicht nimmt adac.de.
Die Verantwortung endet nicht mit den öffentlichen Straßen. Grundstückseigentümer oder Vermieter sind ebenfalls dafür verantwortlich, Schnee und Glätte zu beseitigen. Mieter haben diese Pflicht nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Achten Sie darauf: Eine bloße Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Die Beseitigung von Schneemassen auf Dächern sowie Eiszapfen gehört ebenfalls zu den Pflichten und kann bei Nichteinhaltung zu Schadensersatzforderungen führen haufe.de.
Details zum Winterdienst
Die Räumzeiten sind in den Städten unterschiedlich geregelt: In Mittenwalde und Königs Wusterhausen muss das Räumen und Streuen von Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr geschehen; in Wildau ist es von 6 bis 20 Uhr angesagt, mit einer Ausweitung bis 22 Uhr für bestimmte Straßen. Sollten nächtliche Schneefälle auftreten, muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt werden.
Die Reihenfolge, in der die Straßen geräumt werden, orientiert sich an der Bedeutung der Verkehrswege. Durchgangsstraßen, Buslinien und Schulwege stehen dabei im Fokus, und der Winterdienst erstreckt sich auf Fahrbahnen bis zur Mitte und Gehwege in einer Breite von bis zu 1,5 Metern. Bei Extremwetterlagen dürfen abstumpfende Mittel mit Feuchtsalz eingesetzt werden, jedoch nur in notwendigen Mengen, während der Einsatz von Streusalz aufgrund von Umweltschutzauflagen in den meisten Städten verboten ist.
Wer beim Winterdienst schludert, kann mit empfindlichen Geldbußen und Verwarngeldern rechnen. In Mittenwalde und Königs Wusterhausen sind Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro verbunden, während in Wildau Verwarngelder zwischen 5 und 55 Euro und Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen, die jedoch bisher nicht verhängt wurden.
Mit diesen Informationen ist man gut gerüstet, um sicher durch den winterlichen Alltag zu kommen. Ob als Anwohner, Grundstückseigentümer oder ganz einfach als Verkehrsteilnehmer – achtsam und rechtzeitig handeln ist in der kalten Jahreszeit das A und O.
