Die Diskussion um die Haltung gefährlicher Tiere in Deutschland nimmt spürbar an Fahrt auf. Brandenburgs Landesregierung hat jüngst Pläne für ein neues Gefahrtiergesetz vorgestellt, das die Haltebedingungen für Exoten wie Skorpione, giftige Spinnen und sogar Großkatzen erheblich einschränken soll. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte diese Maßnahmen in Potsdam an, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu unnötigen Alarmen – wie einer vermeintlichen Löwensichtung in Kleinmachnow – gekommen war. Die aktuelle Gesetzeslage lässt die Haltung solcher Tiere weitgehend unreguliert, was sowohl für Mensch als auch Tier eine potenzielle Gefahr darstellt.

Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke hebt die Notwendigkeit von Änderungen hervor. Künftig sollen die Halter dieser Tiere nur in Ausnahmefällen Genehmigungen erhalten, die eine sachkundige Haltung sowie eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden nachweisen müssen. Dies ist besonders wichtig, da entweichende Tiere hohe Kosten für Ordnungs- und Rettungskräfte verursachen und die Sicherheit der Bevölkerung gefährden können. Der Anstieg von Vorfällen mit gefährlichen Tieren macht gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher.

Regelungen im Detail

Das geplante Gesetz sieht vor, dass die Haltung, Zucht und der Handel mit besonders gefährlichen Arten wie Großkatzen, Bären, Elefanten, Giftschlangen und Skorpionen verboten werden. Der Entwurf beinhaltet auch Anzeigepflichten für weniger gefährliche Tiere sowie Gebühren für die Erlaubnisverfahren und Unterbringung. Ähnlich wie in anderen Bundesländern, die bereits entsprechende Regelungen getroffen haben – Thüringen 2011 und Hamburg 2013 – zielt Brandenburg darauf ab, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die riskante Haltung exotischer Tiere zu regulieren. In Nordrhein-Westfalen ist die exotische Tierhaltung besonders verbreitet, und dort wurde bereits 2021 ein Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) eingeführt, das die Haltung von Giftschlangen, Giftspinnen und Skorpionen regelt.

Die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Regelungen liegt bei den Kreisordnungsbehörden, unterstützt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Halter gefährlicher Tiere müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter Volljährigkeit, Sachkunde und Zuverlässigkeit. Zudem sind artgerechte Unterbringung sowie regelmäßige Fortbildung Pflicht. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten vorgesehen.

Ein komplexes Thema

Die Ausgestaltung des Gefahrtiergesetzes ist jedoch noch in vollem Gange und wird als komplex eingestuft. In Deutschland gibt es bislang keine einheitlichen Regelungen, da die Gesetzgebungskompetenz den Ländern obliegt. Das führt dazu, dass nur wenige Bundesländer von dieser Befugnis Gebrauch gemacht haben und einige Regelungen sogar wieder aufgehoben wurden. Der Austausch zwischen Ordnungsbehörden, Tierheimen und Auffangstationen zeigt jedoch, dass das Thema ernst genommen wird und der Bedarf nach klaren Richtlinien besteht.

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Die zunehmende Beliebtheit der Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten birgt nicht nur Risiken für Menschen, sondern auch für andere Tiere. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen Regelungen in Brandenburg und anderen Bundesländern sein werden, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten und gleichzeitig den Bedürfnissen der Halter gerecht zu werden. Die Diskussion ist eröffnet, und die Zeit wird zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Für weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung zu gefährlichen Tieren können Sie den Artikel auf Tagesspiegel und die Details zur Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen auf Grüne Fraktion NRW nachlesen.