Heute, am 20. April 2026, wird in Ludwigsfelde auf der L79 in Löwenbruch, Postleitzahl 14974, eine mobile Radarkontrolle durchgeführt. Diese Geschwindigkeitsmessung findet in einer 70 km/h-Zone statt und wurde um 19:10 Uhr gemeldet. Die Polizei in Brandenburg hat sich der kontinuierlichen Überwachung des Straßenverkehrs verschrieben, und es sind temporäre Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Umfeld zu erwarten. Wer hier zu schnell unterwegs ist, sollte sich in Acht nehmen!
Die Bußgeldstelle „Fließender Verkehr“ in Ludwigsfelde kümmert sich um die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt sowohl durch mobile Messungen mit Radarwagen als auch durch stationäre Messungen mit Überwachungssäulen. Wie wir alle wissen, ist die Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Daher liegt das Ziel der Kontrollen darin, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in schutzwürdigen Zonen wie vor Schulen und Kindergärten einzuhalten. Dies dient nicht nur der Minimierung des Unfallrisikos, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen
Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben hält, erhält in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen eine Benachrichtigung von der Bußgeldstelle. Diese beinhaltet einen Anhörungsbogen mit den Kontaktdaten der Sachbearbeitung für Rückfragen. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ist im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BG-KAT-OWi) festgelegt und variiert je nach Schwere des Verstoßes.
Die Änderungen des Bußgeldkatalogs, die am 14. März 2013 und nochmals am 19. Oktober 2021 in Kraft traten, haben deutlich gemacht, dass die Verkehrssicherheit ein zentrales Anliegen ist. So können beispielsweise Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften bei normalem Pkw bis zu 700 Euro kosten, abhängig von der Höhe des Verstoßes. Bei Trucks oder Pkw mit Anhängern gelten sogar noch strengere Regelungen.
Neue Regelungen und deren Bedeutung
Eine spezielle Regelung betrifft Kraftfahrzeuge über 3,5 t, die mit einem Notbremsassistenzsystem ausgestattet sind. Diese müssen ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h aktiviert sein, um die Sicherheit auf unseren Straßen weiter zu verbessern. Verstöße gegen diese Regelung ziehen eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.
Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist klar: Es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Lassen Sie uns alle dazu beitragen, unsere Straßen sicherer zu machen. Fahren Sie vorsichtig und denken Sie daran, dass es nicht nur um Geldstrafen geht, sondern um Leben und Gesundheit!
Für weitere Details zur Geschwindigkeitsüberwachung und den entsprechenden Regelungen in Ludwigsfelde besuchen Sie bitte die offizielle Webseite.
Wer mehr über die Änderungen im Bußgeldkatalog erfahren möchte, findet hier weiterführende Informationen zur Bußgeldkatalog-Verordnung.