Gleichstellungsplan der Stadt Potsdam 2025-2028: Ein Schritt zur Gendergerechtigkeit im öffentlichen Dienst
In der Landeshauptstadt Potsdam steht ein bedeutender Schritt zur Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst bevor. Claudia Sprengel, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, hat den Gleichstellungsplan für die Jahre 2025 bis 2028 vorgestellt. Dieser Plan basiert auf einer erweiterten Datengrundlage und einem verwaltungsinternen Beteiligungsprozess zur Bedarfsermittlung. Ziel ist es, Gleichstellung als strategische Querschnittsaufgabe in der Personal- und Organisationsentwicklung der Verwaltung zu verankern.
Der Gleichstellungsplan umfasst vier zentrale Handlungsfelder mit konkreten, überprüfbaren Maßnahmen. Dazu gehören der Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen, die gezielte Förderung und Bindung weiblicher Führungskräfte, die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Verankerung der Antidiskriminierungsarbeit. Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterrepräsentanz, wie die systematische Überprüfung von Stellenausschreibungen auf Geschlechtergerechtigkeit und der Einsatz von KI-gestützten Instrumenten zur Reduzierung sprachlicher Bias.
Förderung weiblicher Führungskräfte
Ein zentrales Element des Plans ist ein Mentoringprogramm, das zur Qualifizierung und Unterstützung weiblicher Führungskräfte dient. Zusätzlich wird ein strukturiertes On- und Offboarding für Beschäftigte mit Sorgeverantwortung eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit zu verbessern. Auch die Verpflichtung zu Schulungen zu Antisexismus und Diversity für Führungskräfte, Auszubildende und Studierende ist ein wichtiger Aspekt, um die Prävention von Diskriminierung und Belästigung zu stärken.
Der Gleichstellungsplan wurde gemäß dem Brandenburgischen Landesgleichstellungsgesetz (LGG) erstellt. Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Dienststellen dazu, regelmäßig die Beschäftigtenstruktur zu analysieren und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung festzulegen. Gleichstellungspläne müssen für Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten erstellt werden, wobei die Mindestinhalte eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur, Zielvorgaben für Einstellungen und Beförderungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfassen. Eine erste Evaluation der Umsetzung des Plans ist für Herbst 2027 geplant, um die Erreichung der definierten Ziele zu überprüfen.
Rechtlicher Rahmen und gesellschaftliche Bedeutung
Das Brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Es gilt nicht nur für die Verwaltung des Landes, sondern auch für Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie für privatrechtliche Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes. Die Grundsätze des Gesetzes besagen, dass Frauen unter Berücksichtigung von Eignung und Leistung gefördert werden sollen. Auch bei der Ausschreibung von Stellen ist geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, und in unterrepräsentierten Bereichen sollen Frauen bevorzugt zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Die Maßnahmen zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst sind Teil eines größeren gesellschaftlichen Kontextes. Der Frauenanteil in Führungsebenen, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, ist seit Inkrafttreten der Führungspositionen-Gesetze (FüPoG) im Jahr 2015 gestiegen. Diese Gesetzgebung verfolgt das Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten und öffentlichen Sektor zu erhöhen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist das FüPoG II, das 2021 in Kraft trat und die Wirksamkeit der bisherigen Regelungen verbessern soll.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung, die alle Bereiche des Lebens betrifft. Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, sexuelle Belästigung und die Förderung weiblicher Führungskräfte sind entscheidend, um eine gerechtere und gleichberechtigtere Gesellschaft zu schaffen. Der Gleichstellungsplan der Stadt Potsdam ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg und zeigt, dass die Stadt bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an einer gleichstellenden Zukunft zu arbeiten.
Für weitere Informationen ist der Gleichstellungsplan 2025-2028 online verfügbar unter www.potsdam.de/gleichstellungsplan.
