Am 23. April fand in Potsdam ein bedeutender Fachtag unter dem Motto „Ein Ganztag, zwei Partner: Wege gelingender Zusammenarbeit“ statt. Das Ziel dieser Veranstaltung war es, die Kooperation zwischen schulischer Bildung und außerschulischer Betreuung weiterzuentwickeln. Alexandra Mebus-Haarhoff, Fachbereichsleiterin für Kinder, Jugend und Familie, hob die Wichtigkeit der engen Verzahnung von Schule und Hort hervor, um eine nachhaltige Bildung und Betreuung zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit ist nicht nur ein Wunschtraum, sondern wird ab dem 1. August 2026 durch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Realität.

Ein zentrales Element des Fachtags war die Diskussion über den neuen Potsdamer Kooperationsrahmen, der von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Schulen, Horten, dem Kreiskitaelternbeirat und dem staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel erarbeitet wurde. Dieser Rahmen umfasst dreizehn Arbeitsfelder mit Standardsetzungen und Leitfragen, die die systematische Zusammenarbeit an den Standorten unterstützen sollen. Mebus-Haarhoff betonte, dass die Rückmeldungen aus den Diskussionen in die Weiterentwicklung des Rahmens einfließen werden. Workshops boten den Teilnehmenden zudem die Möglichkeit, konkrete Ansätze für die Praxis zu entwickeln und sich zu vernetzen.

Rechtsanspruch und Ausbau der Ganztagsbetreuung

Der bevorstehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 in Kraft tritt, ist ein richtungsweisender Schritt. Zunächst gilt dieser Anspruch für die erste Klassenstufe und wird in den folgenden Jahren auf die Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet. Trotz der Schaffung vieler Plätze in den letzten Jahren ist der Bedarf an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder noch nicht vollständig gedeckt. Aktuell werden im Schuljahr 2023/24 rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut, was etwa 57% entspricht. Um den zukünftigen Bedarf zu decken, werden bis zum Schuljahr 2029/30 zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt.

Die Bundesregierung unterstützt den Ganztagsausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Ausstattungsinvestitionen sowie Um- und Neubauten. Das Investitionsprogramm läuft von 2023 bis Ende 2029. Ab 2026 beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten, die bis 2030 auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ansteigen werden. Die ganztägige Bildung und Betreuung wird überwiegend in Ganztagsgrundschulen angeboten, häufig in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe.

Fazit: Ein neuer Weg für die Bildung

Die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten ist ein entscheidender Faktor für die Förderung der Bildungschancen von Kindern. Sie hilft nicht nur den Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern bietet auch die Möglichkeit, ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln, das Betreuung und Bildung verbindet. Das Potenzial dieser Zusammenarbeit ist enorm – und die ersten Schritte, wie sie auf dem Fachtag in Potsdam diskutiert wurden, sind vielversprechend.

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Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie bitte die Meetingpoint Potsdam oder den Beitrag der Landeshauptstadt Potsdam. Detaillierte Informationen über die Ganztagsbetreuung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.