In Frankfurt am Main sorgt ein Pilotprojekt zur biometrischen Fernidentifizierung für hitzige Diskussionen. Auf der Elbestraße steht Juanita Henning, die von einer hochmodernen Videokamera mit acht Linsen erfasst wird. Diese Technologie, die vom hessischen Innenministerium getestet wird, wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit, sondern auch zur Privatsphäre auf. Henning, Vorstandsmitglied von Doña Carmen, äußert, dass sie sich durch die Überwachung äußerst unangenehm fühlt und Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs der Aufnahmen hat. „Wir wollen anonym bleiben, um uns und unsere Familien vor Diskriminierung zu schützen“, erklärt sie eindringlich.
Das Bahnhofsviertel in Frankfurt, wo Sexarbeit stattfindet, wird von 29 von insgesamt 70 Kameras in der Stadt überwacht. 19 dieser Kameras sind in der Lage, automatisierte Gesichtserkennung durchzuführen. Kritiker, darunter Henning und Gerhard Walentowitz, haben Klage gegen die Technologie eingereicht. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hebt hervor, dass die biometrische Videoüberwachung in so sensiblen Kontexten wie dem Bahnhofsviertel problematisch ist.
Repressive Überwachung oder notwendige Sicherheit?
Die Technologie wird von vielen als repressiv wahrgenommen, insbesondere hinsichtlich der Überwachung von Drogenkonsumenten und Sexarbeiter*innen. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen und Razzien im Bahnhofsviertel durch, wobei auch verdachtsunabhängige Kontrollen möglich sind. Der hessische Innenminister Roman Poseck plant, die Gesichtserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten in Hessen einzuführen. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat ein Auge auf die Technologie geworfen und möchte eine flächendeckende Einführung an deutschen Bahnhöfen. Bislang darf die Gesichtserkennung in Frankfurt zur Suche nach Terroristen und vermissten Personen eingesetzt werden, jedoch nur mit richterlichem Beschluss.
Die Frankfurter Polizei hat bereits eine App zur Gesichtserkennung auf 160 Geräten installiert und plant eine landesweite Freischaltung nach der Pilotphase. Bürgerrechtsgruppen sind jedoch skeptisch und fordern eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen. Sie befürchten, dass die Technologie zu einer massenhaften Erfassung unbeteiligter Personen führen könnte. Der Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einer Stellungnahme zur Gesichtserkennungs-App, während die Kosten der Technologie bisher geheim bleiben.
Menschenrechtliche Bedenken
Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor den menschenrechtlichen Risiken der massenhaften biometrischen Überwachung. Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung wird als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre betrachtet. Falsche Treffer könnten Unschuldige in polizeiliche Maßnahmen verwickeln. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, fordert eine breite öffentliche Debatte über diese Technologien. Sie schlägt vor, eine Enquetekommission im Deutschen Bundestag einzurichten, um die Thematik umfassend zu beleuchten und Vertreter aus Polizei, Daten- und Diskriminierungsschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen.
Transparenz über polizeiliche Planungen und verfügbare Technologien ist notwendig, um eine fundierte Meinungsbildung zu fördern. Experten empfehlen, neue Befugnisse zur polizeilichen Gesichtserkennung zeitlich zu befristen und regelmäßig zu evaluieren. Ein transparentes Vorgehen in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme ist unerlässlich, insbesondere wenn diese in sensiblen Bereichen wie Polizei-Grenzkontrollen und im Asyl- und Migrationsbereich eingesetzt werden.
In Frankfurt am Main ist die Diskussion um die biometrische Videoüberwachung noch lange nicht vorbei. Die Bedenken der Bürger und Experten müssen ernst genommen werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien zu gewährleisten.