Heute ist der 23. Mai 2026, und die Luft in Dahme-Spreewald ist spürbar leichter geworden. Nach vielen Wochen der Besorgnis und strengen Auflagen dürfen Geflügelhalter im Landkreis endlich aufatmen. Die Stallpflicht rund um die Ausbruchsorte Bestensee und Königs Wusterhausen ist aufgehoben. Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht, oder? Nach fast drei Monaten intensiver Bekämpfung der Newcastle-Krankheit, die hier in Brandenburg besonders heftig zuschlug, zeigt sich endlich ein Licht am Ende des Tunnels. Die Behörde bezeichnete die Situation als ein Tierseuchengeschehen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß, und das will schon was heißen. Hunderttausende Tiere mussten aufgrund der Seuche ihr Leben lassen – eine traurige Bilanz! Aber seit dem 7. April wurden keine weiteren Ausbrüche mehr festgestellt. Ein kleiner Lichtblick, könnte man sagen.

Die Aufhebung der Beschränkungen steht jedoch nicht für das Ende aller Vorsichtsmaßnahmen. Veranstaltungen mit Geflügel bleiben im gesamten Landkreis weiterhin verboten. Das ist ein notwendiges Übel, um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden. Dezernent Stefan Wichary hat die Aufhebung der Restriktionszonen als bedeutend hervorgehoben und betont, wie wichtig es ist, die Situation weiterhin im Auge zu behalten. Denn auch wenn die Stallpflicht nun Geschichte ist, müssen die Geflügelhalter weiterhin erhöhte Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einhalten. Futter, Wasser und Einstreu sollen nicht für Wildvögel zugänglich sein, und das macht durchaus Sinn – wer will schon noch mehr Probleme?

Ein langer Weg zur Normalität

Die Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 05/2026 und Nr. 08/2026 werden ebenfalls am 23. Mai 2026 aufgehoben, was die Aufstellungspflicht für Geflügel betrifft. Aber nicht vergessen: Die betroffenen Betriebe dürfen ihre Anlagen noch immer nicht mit neuen Tieren belegen. Ein schmaler Grat zwischen Erleichterung und Vorsicht. Und, oh Überraschung, die Aufhebung der Restriktionszonen erfolgt erst nach einem Mindestbekämpfungszeitraum von 30 Tagen nach der letzten Desinfektion des letzten Ausbruchsbetriebes. Das ist ein strenger, aber notwendiger Prozess. Auch die Kontrollen im Restriktionsgebiet sind nicht einfach wegzufegen – über 600 Kontrollen wurden durchgeführt, unterstützt von Kontrollteams aus anderen Landkreisen. Hier wird wirklich alles getan, um die Lage zu stabilisieren.

Und wer hätte gedacht, dass die Newcastle-Krankheit, die zuletzt 1996 in Deutschland auftrat, wieder so ins Rampenlicht rückt? Besonders, wenn man bedenkt, dass die Viren, die aktuell unterwegs sind, als Genotyp VII.1.1 charakterisiert wurden, der vor allem in Osteuropa, wie in Polen und Tschechien, vorkommt. Ein bisschen wie ein ungebetener Gast, der einfach nicht gehen will. Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre Impfungen zu überprüfen und die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, oder?

Auf der Hut bleiben

Zu guter Letzt: Die Gefährdungslage bleibt ernst. Auch wenn die Newcastle-Krankheit derzeit im Griff zu sein scheint, gibt es andere Bedrohungen, wie die hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5. Das bedeutet, dass die Geflügel- und Vogelhaltungen weiterhin auf der Hut sein müssen. Die Kontrolle von Personenkontakten und der Austausch von Materialien sollte genauestens überwacht werden. In der Landwirtschaft ist die Lage oft angespannt, und da hilft kein Jammern, sondern nur Handeln. Bei unklaren Todesfällen in geimpften Herden sollte unverzüglich eine Laboruntersuchung eingeleitet werden. Der Stress ist groß, und die Verantwortung noch größer. Aber gemeinsam, mit einer Prise Geduld und einem wachsamen Auge, können wir diese Herausforderungen meistern.

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