Alkoholkater auf dem Wasser: Wenn der Bootsführer das Glas überfüllt
Am Wochenende, als die Sonne über Erkner schien und die Boote sanft auf dem Wasser schaukelten, kam es zu einem unerfreulichen Zwischenfall. Die Wasserschutzpolizei hatte ihre Augen offen und kontrollierte mehrere Bootsführer. Ein Sportbootführer, der anscheinend etwas zu tief ins Glas geschaut hatte, wurde mit 1,6 Promille erwischt. Das bedeutet für ihn nicht nur eine unangenehme Blutprobe, sondern auch, dass ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Ein klarer Fall von „jetzt nicht, mein Freund“!
Doch nicht nur dieser Bootsführer hatte einen über den Durst getrunken. Ein 38-jähriger Mann auf dem Flakensee hatte 1,0 Promille im Blut, und auch ihm steht ein Bußgeldbescheid ins Haus – das wird ihn sicher nicht erfreuen. Komischerweise war da noch ein 39-Jähriger, der ziemlich auffällig wirkte. Ein Drogenschnelltest brachte das Ergebnis ans Licht: positiv. Nun wird auch er sich einer Blutprobe unterziehen müssen. Die Gesetze sind klar: Auf Wasserstraßen gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie im Straßenverkehr. Ab 0,5 Promille wird es zur Ordnungswidrigkeit, und ab 1,1 Promille wird’s richtig ernst, da droht eine strafrechtliche Verfolgung.
Promillegrenzen und Konsequenzen
In Deutschland sind die Promillegrenzen für Autofahrer streng geregelt. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, der hat sogar ein absolutes Alkoholverbot – 0,0 Promille ist hier die Devise. Aber auch für erfahrene Fahrer gilt: Ab 0,5 Promille wird es ernst. Ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folgen. Bei einem Verstoß von 1,1 Promille wird es noch schärfer – hier ist man absolut fahruntüchtig und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Das ist kein Spaß, also besser aufpassen!
Die rechtlichen Konsequenzen bei Drogenkonsum sind ebenso rigoros. Schon bei kleinsten Mengen von THC, Amphetaminen oder Kokain drohen hohe Bußgelder und Punkte. Ein Erstverstoß kann bis zu 1.500 Euro kosten, und auch hier ist ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausgeschlossen. Übrigens: Wenn der Alkoholpegel bei 0,3 Promille liegt und Ausfallerscheinungen zu sehen sind, kann man auch schon strafrechtlich belangt werden. Man fragt sich: Sind die Gefahren wirklich so groß, oder übertreiben die Behörden hier ein wenig? Aber was soll’s – die Gesetze sind nun mal da, um befolgt zu werden.
Rechte und Pflichten bei Kontrollen
Eine weitere interessante Tatsache: Bei Polizeikontrollen dürfen die Beamten Fahrzeugpapiere und Alkohol- sowie Drogentests durchführen. Freiwillige Atemalkoholtests können verweigert werden, was jedoch oft dazu führt, dass eine Blutentnahme angeordnet wird. Das ist dann schon eine andere Hausnummer. Es ist wichtig zu wissen, dass man das Recht hat, die Aussage zu verweigern und sich anwaltlich beraten zu lassen. Das kann in der einen oder anderen Situation Gold wert sein!
Wenn man sich fragt, wie man solche unangenehmen Situationen vermeiden kann, ist die Antwort einfach: Verzicht auf Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Es gibt genug Alternativen – Taxi, Fahrdienste oder einfach mal einen Freund fragen. Es ist nicht nur sicherer, sondern auch klüger!
Fazit aus der Sicht der Verkehrssicherheit
Alkoholisiert zu fahren ist nicht nur eine Gefahr für einen selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Der Verlust des Führerscheins kann schmerzhafte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar in den meisten Fällen die Schäden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn Alkohol im Spiel war. Und bei einer Vollkaskoversicherung kann es je nach Alkoholisierung sogar ganz schön eng werden, was die Rückzahlungen angeht. Man fragt sich, ob es das alles wirklich wert ist, oder ob man nicht besser auf die nächste Runde Bier verzichtet, um sicher nach Hause zu kommen.
In jedem Fall: Die Gesetze sind nicht ohne Grund da – sie sollen uns schützen. Denken wir daran, wenn wir das nächste Mal aufs Wasser oder in die nächste Bar aufbrechen. Prost, und bleibt sicher!
