In einer besorgniserregenden Entwicklung gibt es erneut Verdachtsfälle der Newcastle-Krankheit in einer Putenmastanlage bei Seelow, Märkisch-Oderland. Tausende Tiere sind betroffen und warten auf die Auswertung von Proben, die vom Friedrich-Loeffler-Institut geprüft werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen ab Montag, dem 27. April, tragische 18.500 Puten getötet werden. Diese Situation ist besonders alarmierend, da in der nahegelegenen Gemeinde Gorgast bereits im Januar 18.500 Tiere nach einem Vogelgrippe-Fall starben.
Zusätzlich wurde am 17. April ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit in einer Geflügelstallanlage bei Bad Freienwalde festgestellt. Diese Viruserkrankung ist weltweit verbreitet und ansteckend. In Deutschland gab es in den letzten Wochen landesweit 20 Ausbrüche, bei denen etwa 1,5 Millionen Vögel bereits getötet wurden. Die Newcastle-Krankheit, auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet, ist eine ernsthafte Bedrohung für Geflügelbestände und sollte mit äußerster Vorsicht betrachtet werden.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Geflügelhalter sollten dringend ihre Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen überprüfen und gegebenenfalls auffrischen. Besonders Halter von Kleinstbeständen sind angehalten, die Impfungen zu überprüfen. Gleichzeitig ist es ratsam, die Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken, um das Risiko eines Eintrags und Austrags des Virus zu minimieren. Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf die Kontrolle von Personenkontakten und den Austausch von Materialien gelegt werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die aktuelle Gefährdungslage wird durch die weiterhin in Deutschland auftretende hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5 weiter verschärft. Diese Umstände sind nicht nur für Geflügelhalter von Bedeutung, sondern betreffen auch Zoos und Tierparks, die eine Vielzahl von Vögeln beherbergen.
Die Newcastle-Krankheit im Überblick
Die Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle Disease Virus (NDV), ein Paramyxovirus, ausgelöst und ist seit Februar 2026 in Deutschland wieder ein Thema. Nach über 30 Jahren ohne Fälle sehen sich die Geflügelhalter nun mit dieser ernsthaften Bedrohung konfrontiert. Für betroffene Betriebe gelten strenge Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung der Krankheit zu kontrollieren.
Obwohl eine Infektion des Menschen mit NDV bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln oder Materialien möglich ist, geschieht dies sehr selten. In der Regel führen solche Infektionen beim Menschen zu milden, selbstlimitierenden Erkrankungen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Allgemein sollte man keine toten (Wild-)Vögel oder (Wild-)Tiere anfassen, unabhängig von den aktuellen ND-Fällen.
Die Situation erfordert eine enge Zusammenarbeit der Geflügelhalter mit den zuständigen Behörden, um die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Bleiben Sie informiert und handeln Sie verantwortungsbewusst!